BAYREUTH. Polizeiliche Zuständigkeiten und Verkehrsunfallstatistik im Landkreis Bayreuth
Der Landkreis Bayreuth, mit einer Fläche von 1.273 km², ist in zwei polizeiliche Zuständigkeitsbereiche gegliedert. Die Polizeiinspektion Bayreuth-Land betreut vier Städte (Bad Berneck, Goldkronach, Gefrees und Hollfeld) und 20 Gemeinden auf 762 km² mit etwa 69.900 Einwohnern. Die Polizeiinspektion Pegnitz ist für drei Städte (Pegnitz, Pottenstein und Waischenfeld) und sechs Gemeinden
zuständig, die sich über 511 km² mit rund 34.500 Einwohnern erstrecken.
Das dichte Netz an Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen im Landkreis wird sowohl vom gewerblichen Verkehr als auch von Touristen intensiv genutzt. Entsprechend hoch ist der Stellenwert der Verkehrssicherheitsarbeit, die von Polizeioberkommissar Thorsten Roder, dem Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektionen Bayreuth-Land und Pegnitz, koordiniert wird. Seine Aufgaben umfassen Unfallanalysen, die Identifikation von Unfallhäufungsstellen und die Optimierung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
Verkehrsunfallstatistik
Die Verkehrsunfallstatistik bietet einen Überblick über das Unfallgeschehen des Jahres 2023 im Landkreis, jedoch ohne Unfälle auf der A9, die in die Zuständigkeit der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth fallen. Erfasst werden nur Unfälle, die der Polizei gemeldet werden, und diese werden gemäß den Richtlinien des Bayerischen Innenministeriums dokumentiert.
Die Unfälle werden nach Art und Schwere unterteilt:
1. Unfälle mit Personenschaden:
o Mit Getöteten: Personen, die binnen 30 Tagen nach dem Unfall an den Folgen sterben.
o Mit Verletzten: Schwerverletzte sind Personen, die stationär (mindestens 24 Stunden) behandelt werden.
Unfälle mit Sachschaden:
o Mit VU-Anzeige: Bei Straftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern oder Beteiligung unter Alkohol-/Drogeneinfluss.
o Im Kurzaufnahmeverfahren: Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne schwerwiegende Folgen.
Nutzen der Unfallanalyse
Die Ergebnisse der Unfallanalysen dienen:
• Der Polizei zur Prävention und Steuerung von Überwachungsmaßnahmen.
• Der Straßenverkehrsbehörde als Grundlage für verkehrsrechtliche Entscheidungen.
• Der Straßenbaubehörde zur Optimierung des Straßenunterhalts und -neubaus.
Der Bericht verdeutlicht die Bedeutung gezielter Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Landkreis Bayreuth.