Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der SaGa Medien & Vertrieb OHG

Richard-Wagner-Straße 36, 95444 Bayreuth

§ 1 Begriffsbestimmungen / Geltungsbereich

(1) „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist der Auftraggeber.
(2) „Werbeauftrag“ ist der Vertrag zwischen dem Kunden und der SaGa Medien & Vertrieb OHG (kurz „SaGa Medien & Vertrieb“). Vertragsgegenstand ist die Veröffentlichung von Werbung für den Kunden. Die Veröffentlichung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung entweder im Branchenportal www.inbayreuth.de und/oder in einer von der SaGa Medien & Vertrieb herausgegebenen Druckschrift. Die SaGa Medien & Vertrieb bietet dabei die Veröffentlichung als Brancheneintrag und/oder klassische Werbeanzeige an.
(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden den Werbeauftrag vorbehaltlos ausführen.
(5) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung des Werbeauftrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(6) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in ihrer jeweiligen Fassung. Änderungen der AGB werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.

§ 2 Vertragsschluss / Angebote / Ablehnung der Ausführung von Werbeaufträgen

(1) Werbeaufträge können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder per Internet aufgegeben werden. Wir haften nicht für Übermittlungsfehler.
(2) Unsere Angebote sind, sofern nicht etwas anderes angegeben ist, freibleibend. Der Werbeauftrag kommt im Falle eines freibleibenden Angebots durch die SaGa Medien & Vertrieberst mit unserer Auftragsbestätigung zu Stande.
(3) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(4) Wir behalten uns vor, die Ausführung von Werbeaufträgen bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes abzulehnen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• der Inhalt des Werbeauftrages gegen Rechtsnormen oder gerichtliche/behördliche Anordnungen verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde,
• die Veröffentlichung des Werbeauftrages für die SaGa Medien & Vertrieb wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, dies ist insbesondere bei extremistischen, pornografischen oder sonstigen anstößigen Inhalten der Fall,
• durch Format oder Aufmachung der vom Kunden gewünschten Werbung beim Leser der Eindruck eines Bestandteils des redaktionellen Teils unseres Angebotes erweckt wird oder
• im Werbeauftrag Fremdanzeigen enthalten sind.

§ 3 Rechnung / Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte / Zahlungsverzug

(1) Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen, beispielsweise per E-Mail, einverstanden.
(2) Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt für unsere Leistungen im Voraus ohne Abzug mit Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung fällig. Der Besteller kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Kennzeichnung und Platzierung von Anzeigen / Druckunterlagen und -qualität

(1) Wir sind berechtigt, Textteil-Anzeigen und andere Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung als Anzeige kenntlich zu machen. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens mit drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
(2) Anzeigen werden in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Stellen des Mediums veröffentlicht, wenn dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Sofern keine ausdrückliche oder keine eindeutige Platzierung vereinbart wurde, können wir die Platzierung nach freiem Ermessen bestimmen.
(3) Für die rechtzeitige Lieferung von fehlerfreien Daten und/oder Druckunterlagen zur Ausführung des Werbeauftrages ist der Kunde verantwortlich. Die uns zur Verfügung gestellten Daten und/oder Druckunterlagen haben den Vorgaben unseres Mediadatenblattes zu entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten und/oder Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz an.
(4) Wir gewährleisten im Rahmen der durch die zur Verfügung gestellten Daten und/oder Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten die übliche Druck-/Abrufqualität.

§ 5 Form der Kündigung von Aufträgen

(1) Werbeaufträge können vom Kunden im Rahmen eines etwaig gegebenen Kündigungsrechts nur schriftlich, das heißt per Brief oder per Telefax, gekündigt werden.
(2) Ist eine Print-Anzeige bereits in den Druck gegeben und kündigt der Kunde in der Folgezeit gem. § 649 BGB, so hat der Kunde die Werbeanzeige zu bezahlen. Im Übrigen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Auftrages ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.

§ 6 Haftung für den Inhalt des Werbeauftrages / Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Der Kunde ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbeauftrages verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er Inhaber sämtlicher Rechte ist, die ihn zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der zur Ausführung seines Werbeauftrages an uns übermittelten Daten, insbesondere des Text- und Bildmaterials, berechtigen.
(2) Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Rechtsverletzungen vollständig frei. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten unserer eigenen Rechtsverteidigung. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbeauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt.
(3) Werden wir durch gerichtliche Entscheidung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder Ähnlichem verpflichtet, hat der Kunde die Kosten nach der gültigen Preisliste zu tragen.

§ 7 Anzeigenbeleg / Probeabzüge

(1) Wir liefern bei Print-Aufträgen auf Wunsch mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg in Kopie. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung der SaGa Medien & Vertrieb über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert. Komplette Belegexemplare von Print-Veröffentlichungen liefern wir auf Anfrage entgeltlich nur ab viertelseitigen Anzeigen.
(2) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Wir berücksichtigen Korrekturen, die uns innerhalb der von uns gesetzten Fristen mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Genehmigung zum Druck und zur Veröffentlichung als erteilt. Der Kunde trägt dabei die Verantwortung für die Richtigkeit der korrigierten Probeabzüge.

§ 8 Kosten für die Erstellung der Inhalte von Werbeaufträgen / Abdruckhöhe von Anzeigen

(1) Die Kosten für die gesonderte Erstellung der Inhalte von Werbeaufträgen, zum Beispiel Fertigung von Fotos oder Videos, oder vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde nach gesonderter Vereinbarung zu tragen.
(2) Sind für Werbeanzeigen keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt/wiedergegeben und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeige. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.

§ 9 Rügepflicht / Gewährleistung

(1) Reklamationen müssen vom Kunden bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamiert werden.
(2) Bei fehlerhaftem Veröffentlichung eines Werbeauftrags trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Daten/Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann der Kunde die Veröffentlichung des vertragsgemäßen Werbeauftrags verlangen.
(3) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
(4) Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigern wir die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Kunden nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
(5) Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung des Werbeauftrags.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(3) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(7) Die Begrenzung nach Abs. (6) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(8) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbarkeit deutschen Rechts

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz in Bayreuth ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Bayreuth Erfüllungsort.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenaustausch – CISG) ist ausgeschlossen.

SPEZIELLE VERTRAGSBEDINGUNGEN

der SaGa Medien & Vertrieb OHG
Richard-Wagner-Straße 36, 95444 Bayreuth,

FÜR ONLINE-BRANCHENEINTRÄGE

Für Verträge über online-Brancheneinträge gelten ergänzend und vorrangig zu unseren AGB die folgenden speziellen Vertragsbedingen:

§ 1 Inhalt der Leistungspakete

Ihr online-Brancheneintrag unter www.inbayreuth.de umfasst je nach Vereinbarung die folgenden Leistungen:
(1) BASIS: Nennung Ihres Firmennamens, Ihrer Firmenadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Verknüpfung mit einem Online-Kartenwerk und einem Online-Routenplaner und eine Kurzbezeichnung Ihrer Branche (Leistungsumfang Basis); (2) SILBER: zusätzlich zum Leistungsumfang Basis: Angabe Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Öffnungszeiten, Implementierung eines Social-Media-Links zu Ihrer Facebook-Seite, Angabe von Schlagworten (sechs sichtbare, sechs unsichtbare) zur besseren Auffindbarkeit Ihres Eintrages bei der Suche auf der Seite (Leistungsumfang Silber); (3) GOLD: zusätzlich zum Leistungsumfang Silber: Titelbild (maximal zwei Bilder), Einbindung eines Unternehmensvideos, Fotogalerie für Ihr Unternehmen (max. 10 Bilder).
(4) SaGa Medien & Vertrieb bemüht sich, die Abrufbarkeit der Seite www.inbayreuth.de im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu gewährleisten.

§ 2 Zurverfügungstellung der erforderliche Daten und Inhalte

(1) Alle Daten und Inhalte, die für die vertragsgemäße Veröffentlichung des Brancheneintrages erforderliche sind („erforderliche Daten“), hat der Kunde rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Die erforderlichen Daten haben den Vorgaben dieser Vereinbarung und unserem Mediadatenblatt zu entsprechen.

§ 3 Verweisung auf Ihren Brancheneintrag

(1) Sie haben das nicht ausschließliche Recht während der Vertragsdauer durch Online-Links und Abdruck in Ihren geschäftlichen Unterlagen auf Ihren Branchenbucheintrag hinzuweisen. Dies hat ausschließlich in der Art und Weise zu geschehen, wie sie im Datenblatt „Mediadaten“ beschrieben ist. Diese einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz ist jederzeit aus sachlichen Gründen widerrufbar, insbesondere bei Verstoß gegen die Vorgaben in den Mediadaten.
(2) Wir sind berechtigt, Ihren Firmennamen und Ihr Firmenlogo zu Referenzzwecken zu verwenden.

§ 4 Zahlungsmodalitäten / Mitteilung von Änderungen

(1) Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Das vereinbarte Entgelt ist dabei jährlich im Voraus, erstmalig 10 Tage nach Vertragsabschluss, fällig.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Zahlungsabwicklung ein SEPA-Mandat zu erteilen. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kunde teilt uns etwaige Änderungen der Rechnungsanschrift und der Bankverbindung unverzüglich schriftlich mit.

§ 5 Vertragsdauer / Automatische Verlängerung / Kündigung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, tritt der Vertrag über den online-Brancheneintrag mit Vertragsunterzeichnung in Kraft.
(2) Der Vertrag hat, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis spätestens drei Monate vor dem Vertragsende kündigt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder Telefax). Nicht ausreichend ist die Kündigung per E-Mail.

Stand: Mai 2016

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