Veröffentlicht am 23.03.2025 10:09

Ein Jahr Bayerische Bezahlkarte

Die Bezahlkarte gilt auch in anderen Bundesländern als Vorbild.  (Foto: red)
Die Bezahlkarte gilt auch in anderen Bundesländern als Vorbild. (Foto: red)
Die Bezahlkarte gilt auch in anderen Bundesländern als Vorbild. (Foto: red)
Die Bezahlkarte gilt auch in anderen Bundesländern als Vorbild. (Foto: red)
Die Bezahlkarte gilt auch in anderen Bundesländern als Vorbild. (Foto: red)

OBERFRANKEN:Seit einem Jahr ist die bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber im Einsatz, seit Juni 2024 flächendeckend im gesamten Freistaat. Innenstaatssekretär Sandro Kirchner zieht eine positive Zwischenbilanz: „Unser Bezahlkartensystem funktioniert hervorragend. Die Karte wird konsequent und bayernweit genutzt. Mittlerweile befinden sich über 70.000 Exemplare im Umlauf.“ Die Einführung der Karte verfolgt das Ziel, Zuzugsanreize zu reduzieren und die illegale Migration nach Deutschland einzudämmen. Wesentlich ist dabei, Bargeldzahlungen zu minimieren und eine zweckfremde Verwendung von Asylbewerberleistungen zu verhindern. „Die Karte stellt sicher, dass der tägliche persönliche Bedarf gedeckt wird – genau dafür sind die Leistungen gedacht. Zugleich verhindern wir Überweisungen ins Ausland, etwa an kriminelle Schlepperorganisationen“, so Kirchner.

Digitalisierung als Entlastung für Kommunen
Neben ihrem migrationspolitischen Nutzen erweist sich die Bezahlkarte auch als bedeutende Digitalisierungsmaßnahme für Kommunen. „Durch die digitale Abwicklung der individuellen Asylbewerberleistungen konnten wir die Arbeit der Kommunen erheblich erleichtern“, erklärt Kirchner. Ein praktisches Beispiel liefert der Landkreis Günzburg, der als eine von vier Pilotkommunen frühzeitig am Projekt beteiligt war. Landrat Hans Reichhart hebt hervor: „Bei uns im Landkreis hat sich die Bezahlkarte bewährt. Der Verwaltungsaufwand wurde durch die digitale Umstellung spürbar reduziert, was unser Personal deutlich entlastet.“

Zusätzlich entfallen Kosten, die bisher durch die Bargeldauszahlung entstanden, wie etwa für Beschaffung oder sichere Verwahrung. Den Kommunen entstehen durch die Einführung keine Mehrkosten, da der Freistaat Bayern die anfallenden Ausgaben übernimmt.

Effizientere Kontrolle und Einsparungen
Ein weiterer Vorteil der Bezahlkarte liegt in der verbesserten Unterstützung der Leistungsbehörden bei der Kontrolle und Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben. „Asylbewerber sind verpflichtet, ihr eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen, bevor sie staatliche Leistungen erhalten. Mit der Bezahlkarte lässt sich dieser Grundsatz einfacher umsetzen“, erläutert Kirchner. Auch im Falle von Personen, die untertauchen, ermöglicht die Karte die Rückholung unrechtmäßig gezahlter Beträge. Allein im Februar konnten auf diese Weise Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich eingespart werden. „Wir verhindern so die missbräuchliche oder gesetzwidrige Verwendung von Sozialleistungen“, resümiert Kirchner.

Blick über Bayern hinaus
Die Bezahlkarte gilt auch in anderen Bundesländern als Vorbild. Besonders die bayerische Regelung, den abhebbaren Bargeldbetrag auf 50 Euro zu begrenzen, hat breite Zustimmung gefunden. Für Kirchner ist die bundesweite Einführung der Karte ein nächster entscheidender Schritt. „Je weiter die Bezahlkarte verbreitet ist und je konsequenter sie angewendet wird, desto größer ihre Wirkung. Mit einer gemeinsamen Anstrengung können wir einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der illegalen Migration leisten“, betont der Staatssekretär abschließend. red


Von Gabriele Munzert
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