Veröffentlicht am 14.11.2024 16:01

Scheidung: Es reicht, wenn ein Partner nicht mehr will

Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Széchényi)
Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Széchényi)
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Kann man sich gegen den Willen des Ehegatten scheiden lassen?

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass es ausreicht, wenn ein Ehepartner die Scheidung möchte (AZ: 10 UF 58/22). Der Ehemann trennte sich nach acht Jahren Ehe von seiner Ehefrau und wollte sich scheiden lassen. Er hatte sich eine neue Partnerin gesucht und ließ beim Familiengericht einen Scheidungsantrag stellen. Die Ehefrau war davon völlig überrascht und hatte diese Entwicklung nicht kommen sehen. Sie war der Ansicht, dass sie eine gute Ehe geführt hätten und auch respektvoll miteinander umgegangen seien. Aus ihrer Sicht war die Ehe nicht zerrüttet, sondern sie wäre bereit gewesen, weiterhin mit ihrem Ehemann zusammenzuleben und wollte sich daher nicht scheiden lassen.

Befragung der Ehegatten vor Gericht nach § 128 FamFG

Das Familiengericht hat daraufhin beide Ehegatten genau befragt. Diese Befragung nach § 128 FamFG findet bei jeder Scheidungsverhandlung statt. Dabei werden die Ehegatten neben ihren Personalien nach dem Beginn der Trennung befragt, ob und wann einer aus der letzten gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen ist, ob es seither noch Versöhnungsversuche gegeben hat. Zuletzt werden beide Ehegatten gefragt, ob sie sich vorstellen können, die Ehe wieder herzustellen, oder sich scheiden lassen möchten.
Im vorliegenden Fall, hatte die Ehefrau dem Gericht mitgeteilt, dass sie sich gerne wieder mit ihrem Ehemann versöhnen und wieder mit ihm zusammen leben möchte.

Gerichtliche Prüfung, ob die Ehe zerrüttet ist

Nachdem der Ehemann gehört hatte, dass seine Ehefrau gerne weiter mit ihm zusammenleben wollte, sagte er dem Gericht, dass er auch ohne seine neue Beziehung nicht bereit sei, wieder zu seiner Frau zurückzukommen. Er sei mit ihr zerstritten, sie führe gegen ihn einen Unterhaltsprozess und wolle nur sein Geld. Für ihn sei die Ehe endgültig gescheitert. Die Ehefrau teilte dem Gericht mit, dass auch der Unterhaltsprozess nicht zu einer endgültigen Zerrüttung der Ehe geführt hätte, sondern man immer respektvoll miteinander umgegangen sei. Sie wolle sich wieder versöhnen und sich auf keinen Fall scheiden lassen.

Versöhnungsbereitschaft muss bei beiden vorhanden sein

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass diese Ehe zu Recht zu scheiden ist, da eine Zerrüttung der Ehe vorliegt. Für eine solche Zerrüttung reicht es aus, wenn ein Ehegatte endgültig die Ehe für beendet hält und sich nicht mehr versöhnen will. Eine Versöhnungsbereitschaft müsse auf beiden Seiten bestehen. Eine Ehe mit nur einem versöhnungswilligen Ehegatten sei eben keine intakte Ehe mehr.

Ehe wird gegen den Willen des Partners geschieden

Die Ehefrau konnte somit ihren Mann nicht gegen seinen Willen in der Ehe halten. Die Ehe wurde vom Gericht gegen den Willen der Ehefrau geschieden. Das Gericht führte hier sogar aus, dass der Umstand, dass der Ehemann seiner Ehefrau nicht einmal verständlich erklären wollte oder konnte, dass er sich scheiden lassen wollte, zeige „das Ausmaß der Kommunikationsstörung“.

Ihr Ansprechpartner rund ums Recht

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Széchényi
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin


Von red
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