Am Donnerstag, 13. März 2025, ab 18 Uhr, finden Vorträge statt zum Thema Erbfall und Pflichtteil – Streit vermeiden und Konflikte lösen. Veranstaltungsort ist wie jedes Jahr der historische Sitzungssaal im Kunstmuseum in der Maximilianstraße 33 in Bayreuth, Seiteneingang Brautgasse, Einlass ab ca. 17:30 Uhr. Der Eintritt von drei Euro geht wie jedes Jahr als Spende an die Tafel Bayreuth e.V.
Ein Erbfall ist oft mit Streit um den Pflichtteil verbunden. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für enge Angehörige – vor allem für Kinder und Ehegatten. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
Wird jemand durch Testament enterbt oder mit einem kleineren Anteil bedacht, kann er seine Pflichtteilsansprüche gegen die Erben geltend machen.
Die Erben sind verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten ein vollständiges Nachlassverzeichnis zur Verfügung zu stellen, wahlweise auch in amtlicher Form. Sobald klar ist, welche Vermögenswerte vorhanden sind, erfolgt die Wertermittlung, etwa durch Gutachter. So lässt sich der Nachlasswert errechnen und damit auch die Höhe des Pflichtteils. Die ausgehandelte oder gerichtlich festgestellte Summe muss dann in Geld ausgezahlt werden. In besonderen Härtefällen, beispielsweise wenn sonst das Familienheim verkauft werden müsste, ist eine Stundung der Zahlung möglich.
Bei Schenkungen vor dem Tod, kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen, auch wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist. Dies führt häufig zu Überraschungen: Wer beispielsweise das elterliche Anwesen übernommen hat, sieht sich unter Umständen Pflichtteilsforderungen seiner Geschwister ausgesetzt. Denn nicht selten haften nicht nur die Erben, sondern auch Beschenkte auf die Ergänzung des Pflichtteils aufgrund einer Schenkung.
Zur Streitvermeidung sind klare Regelungen zu Lebzeiten von wesentlicher Bedeutung: Unklare Formulierungen in Testamenten, missverständliche Vermächtnisse oder unglücklich formulierte Vermögenszuweisungen führen schnell zu Auseinandersetzungen. Der Königsweg zur Streitvermeidung beim Pflichtteil ist ein lebzeitiger notarieller Pflichtteilsverzicht gegen Hinauszahlung.
In vielen Fällen lohnt sich der Versuch einer gütlichen Einigung. Bei der Auskunft über den Nachlass haben Pflichtteilsberechtigte praktisch keinen Verhandlungsspielraum, da sie ohne Informationen ihren Anspruch nicht einschätzen können. Aber bei der Wertermittlung und Zahlung bieten sich oft Verhandlungsspielräume an, von denen beide Seiten profitieren. Eine rechtzeitige Beratung hilft, realistische Erwartungen zu formulieren, Streit zu entschärfen und langwierige Prozesse zu vermeiden. In bestimmten Fällen sind gerichtliche Schritte unausweichlich, beispielsweise zur Hemmung der Verjährung. Auch während eines gerichtlichen Verfahrens gibt es jederzeit die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung, falls beide Seiten das wollen. Die Erfolgsquoten eines durch das Gericht geführten Güteverfahrens liegen im Erbrecht bei teilweise über 95 %.
Tipps und Tricks zur Streitvermeidung und Konfliktlösung im Erbfall und beim Pflichtteil, erhalten Sie bei den 18. Bayreuther Erbrechtstagen am 13. März 2025, 18 Uhr.
Bestens beraten.
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