Veröffentlicht am 27.03.2025 11:49

Prozess wegen Vergewaltigung der Ex-Ehefrau muss neu starten

Die Verhandlung gegen einen Bayreuther wegen Vergewaltigung seiner Ex-Ehefrau muss neu angesetzt werden. (Foto: red)
Die Verhandlung gegen einen Bayreuther wegen Vergewaltigung seiner Ex-Ehefrau muss neu angesetzt werden. (Foto: red)
Die Verhandlung gegen einen Bayreuther wegen Vergewaltigung seiner Ex-Ehefrau muss neu angesetzt werden. (Foto: red)
Die Verhandlung gegen einen Bayreuther wegen Vergewaltigung seiner Ex-Ehefrau muss neu angesetzt werden. (Foto: red)
Die Verhandlung gegen einen Bayreuther wegen Vergewaltigung seiner Ex-Ehefrau muss neu angesetzt werden. (Foto: red)

Der Prozess wegen Vergewaltigung einer 32 Jahre alten Bayreutherin durch ihren Ex-Mann vor dem Amtsgericht am Mittwoch musste abgebrochen werden, obwohl man zuvor schon ausgiebig verhandelt hatte. Grund für das überraschende Ende: die Befangenheit eines Schöffen.

Der Vorwurf gegen den Angeklagten: Er soll sich an seiner früheren Ehefrau, Mutter ihrer zwei gemeinsamen Kinder (9 und 6 Jahre) und „guten Freundin” im Auto vergangen haben. Das Ganze geschah im Juli 2024 auf der Heimfahrt nach dem Bayreuther Bürgerfest.

Während die Betroffene die Ereignisse detailliert schildete und ihrem Ex vorwarf, ihre durch Alkoholgenuss verursachte Müdigkeit ausgenutzt zu haben, bestritt der 34-Jährige die Tat. Alles sei einvernehmlich geschehen.

Nach teilweise lauten Wortgefechten zwischen den Parteien ließ die Einlassung eines Schöffen die Verhandlung überraschend schnell enden - zumindest vorerst. Er kenne die Frau persönlich und sehe sich deshalb außerstande, objektiv zu urteilen.

Amtsgericht-Pressesprecherin Judith Oltarjow-Funck teilte schriftlich mit: „Zum einen sieht das Gericht noch weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Sachverhalts und der Belastungszeugin, zum anderen hat sich herausgestellt, dass einer der Schöffen persönlich mit der Zeugin bekannt ist.”

Den Beteiligten sei zwar Gelegenheit zur Stellungname gegeben worden, doch das Gericht habe eine Aussetzung zum jetzigen Zeitpunkt als die sinnvollste Alternative angesehen.
Ein neuer Termin ist noch nicht bestimmt.


Von Udo Fürst
Udo Fürst
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