Veröffentlicht am 10.10.2024 14:26

OLG Frankfurt am Main: Kein gemeinsames Sorgerecht nach häuslicher Gewalt

Dr. Claudia Erk<br>Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin (Foto: red)
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In einem richtungsweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (AZ 6 UF 144/24) vom 07.10.2024 wurde die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, der gegen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts an die Mutter geklagt hat. Die Entscheidung folgt auf wiederholte Vorfälle häuslicher Gewalt seitens des Vaters gegen die Mutter, die beide Kinder miterlebt hatten. Die geschiedenen Eltern haben zwei Kinder im Alter von 5 und 9 Jahren. Beide wohnen seit Trennung im Jahr 2020 bei der Mutter. Immer wieder wurde der Vater gegenüber der Mutter gewalttätig und bedrohte sie mit dem Tode. Gegen ihn bestanden deshalb mehrfach Näherungs- und Kontaktverbote.

Auf Antrag der Mutter übertrug das Amtsgericht in Frankfurt ihr daher die alleinige elterliche Sorge. Das OLG sah in den Taten des Vaters ebenfalls eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls. Aufgrund der anhaltenden Gewalt und Todesdrohungen sei eine gemeinsame elterliche Sorge unmöglich, sodass es bei der Entscheidung des Amtsgerichts zu bleiben habe.

Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist ein prägnantes Beispiel dafür, wie sich schwerwiegende Vorfälle häuslicher Gewalt (auch) auf das Sorgerecht auswirken können. Gewalt gegen die Mutter und Todesdrohungen sind, so das OLG, keine geeignete Grundlage, um die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben.

Besonders schwer wiegt nach Ansicht des Gerichts, dass die Kinder die Gewalt und Bedrohungen miterlebt hätten.

Das Gericht betonte, dass eine tragfähige Kommunikation zwischen den Eltern unmöglich sei und das Kindeswohl durch die Kindesmutter besser gewährleistet werde.

Gemäß § 1671 Abs. 2 BGB kann dabei das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert. In Fällen von häuslicher Gewalt wird das Kindeswohl erheblich beeinträchtigt, insbesondere wenn Kinder die Gewalt direkt miterleben, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist. Das Gericht hob auch hervor, dass der Wille der Kinder, bei der Mutter zu bleiben, trotz ihres jungen Alters zu berücksichtigen sei.

Die Entscheidung des OLG zeigt deutlich, dass häusliche Gewalt eine ernste Bedrohung für die Entwicklung und das Wohl der Kinder darstellt und rechtfertigt die Übertragung der Alleinsorge auf den nicht gewalttätigen Elternteil. Diese Entscheidung stärkt den Schutz von

Gewaltopfern und unterstreicht die Wichtigkeit, häusliche Gewalt frühzeitig zu melden und Schutzmaßnahmen wie Kontakt- und Näherungsverbote zu beantragen.

Elternteile, die sich in einer solchen Situation befinden, sollten deshalb unverzüglich die Gewalt melden, Schutzmaßnahmen beantragen, Beweise sichern sowie anwaltliche Unterstützung suchen.

Kontakt:

Dr. Claudia Erk
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
Telefon 0921/5085780
Fax 0921/5085779
www.kanzlei-erk.de


Von red
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