Zumindest in einer Sache gibt es jetzt gute Neuigkeiten für Fußball-Regionalligist SpVgg Bayreuth: Der vorhandene Rückstand in der Tabelle auf Spitzenreiter FC Schweinfurt 05 bleibt für den aktuell Drittplatzierten bei sechs Punkten und erhöht sich nicht auf neun Zähler.
Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Damit behalten die Siege der Fuggerstädter gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.
Hintergrund des Urteils war ein Verstoß der Augsburger in vier Fällen gegen die Regionalliga-Spielordnung, in der festgelegt ist, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das erstinstanzliche Urteil, das den Schwaben den Abzug von zwölf Zählern gebracht und zudem am „grünen Tisch” durch die drei zusätzlichen Punkte für die „Schnüdel” in den Meisterschaftskampf eingegriffen hätte, hatte in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie zuletzt auch Eintracht Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern angezeigt.
Aufgrund der Möglichkeit, dass die am Verfahren beteiligten Vereine das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können, kann sich der BFV zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung aus dem Berufungsverfahren äußern. Die Kommunikationshoheit obliegt aktuell den betreffenden Vereinen.
„Wir sind natürlich alle glücklich und erleichtert, dass es nun so gekommen ist. Dafür haben wir vier Monate lang gekämpft. Wir haben unseren Fehler ab Tag eins zugegeben. Wir müssen weiterhin abwarten. Die Gegner können noch vorm Oberlandesgericht Nürnberg ihre Klage vorbringen, wie es auch der BFV in seiner Erklärung mitgeteilt hat“ erklärte der Sportdirektor von Schwaben Augsburg, Max Wuschek, laut einer Pressemitteilung des Vereins, der durch das drakonische erstinstanzliche Urteil massiv in seiner Entwicklung nach dem Regionalliga-Aufstieg zurückgeworfen worden wäre.