BAYREUTH. Mit den warmen Monaten kehrt das Leben ins Freie zurück: Haus- und Gartenarbeiten, öffentliche Veranstaltungen und private Feste prägen die Sommerzeit. Doch die Freude an sommerlichen Aktivitäten kann schnell zur Belastung für andere werden. Die Stadt Bayreuth weist daher auf ihre Lärmbekämpfungsverordnung hin, die klare Regeln für den Umgang mit Lärm vorgibt.
Geregelte Zeiten für Haus- und Gartenarbeit
Lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen, Bohren oder Fliesenabschlagen dürfen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 12 Uhr sowie 14 und 20 Uhr erfolgen. Samstags ist dies zwischen 7 und 12 Uhr sowie 14 und 17 Uhr erlaubt. Für besonders laute Geräte wie Motorsensen, Laubbläser und Grastrimmer gelten eingeschränkte Zeiten: Sie dürfen nur von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr genutzt werden.
Rücksicht bei Musik und Feiern
Auch Musikinstrumente, Lautsprecher und andere Geräte zur Tonwiedergabe müssen so verwendet werden, dass sie niemanden stören. Veranstaltungen – ob privat oder öffentlich, draußen oder drinnen – sind ab 22 Uhr so zu gestalten, dass die Nachbarschaft nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Infos zur Verordnung
Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth kann während der Öffnungszeiten im Amt für Umwelt- und Klimaschutz eingesehen oder auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden. Auf Wunsch wird ein Exemplar auch ausgehändigt.
Mit diesen Vorgaben möchte die Stadt Bayreuth für ein harmonisches Miteinander sorgen, bei dem Rücksichtnahme und Verständnis im Mittelpunkt stehen. red