Veröffentlicht am 24.04.2025 11:45

Bemerkenswerte Fälle im Erbrecht – Tipps aus der Praxis vom Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. iur. Josef Zeitler (Foto: red )
Rechtsanwalt Dr. iur. Josef Zeitler (Foto: red )
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Rechtsanwalt Dr. iur. Josef Zeitler (Foto: red )
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Erbstreitigkeiten können denkwürdige Züge annehmen – besonders wenn ungewöhnliche Testamente, verschollene Erben oder besondere Ansprüche ins Spiel kommen. Hier einige Beispiele, die zeigen, wie komplex die Balance zwischen Recht und Gerechtigkeit im Erbfall sein kann.

Kneipenblock statt Notar
Ein ostfriesischer Gastwirt verfasste seinen letzten Willen kurzerhand auf einem Bier-
deckel und versteckte ihn hinter der Theke. Das Nachlassgericht zweifelte zunächst an der Gültigkeit – schließlich sei die Form höchst ungewöhnlich. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg erkannte an: „Ein Testament muss nicht auf Hochglanzpapier gedruckt sein“. Entscheidend sei der klare Wille des Erblassers, selbst wenn er ihn auf diese Weise niederschreibt. Die Lebensgefährtin des Wirts konnte so doch noch die Kneipe erben.

Der Geister-Erbe: 80 Jahre verschollen
Die Erblasserin bestimmte im Testament ihren Neffen zum Erben – doch das Berliner Amtsgericht blockierte die Übergabe. Grund: Ihr Ehemann galt seit 1945 als vermisst, war aber nie für tot erklärt worden. „Selbst wenn der Verschollene heute 105 Jahre alt wäre, hat er Vorrang“, urteilten die Richter. Erst nach einem aufwendigen Verschollenheitsverfahren durfte der Neffe die Immobilienerbschaft antreten.

Pflichtteil adé: Enkel klaut Omas Sparstrumpf
6100 DM Diebesgut reichten aus, um den Pflichtteil zu verlieren. Das Oberlandesgericht Stuttgart entzog 2019 einem Enkel sein Pflichtteil, weil er 1992 bei der Großmutter geklaut hatte. „Ein Diebstahl kann Jahrzehnte später noch erbrechtliche Konsequenzen haben“, stellten die Richter klar. Die verhängte Geldstrafe von damals 5000 DM werteten sie als „schweres vorsätzliches Vergehen“ – trotz zwischenzeitlicher Versöhnung.

Es geht um die Wurst
Ein Metzger-Ehepaar wollte den Sohn wegen Diebstahls und Beleidigungen vom Pflichtteil ausschließen. Es war jedoch unklar, wie viel Wurst- und oder Fleischwaren gestohlen wurden und ob zusätzlich einzelne Geldscheine aus der Kasse unbefugt entnommen wurden. Beleidigungen gab es zwar, aber in beide Richtungen. Das Landgericht Mosbach sah die Gründe als nicht schwerwiegend genug an. Familiärer Diebstahl unklaren Ausmaßes oder Beleidigungen im Streit reichten nicht für die härteste Sanktion des Erbrechts. Zudem waren die Gründe im Testament zu unkonkret. Der Sohn behielt
seinen Pflichtteil.

Testament per Marien-Erscheinung: Himmlische Immobilienvergabe
„Maria befiehlt: Die Wohnung geht an Paul!“ Mit dieser angeblichen Gottesbotschaft hatte ein Münchner Esoteriker sein Testament verfasst. Das Amtsgericht kippte die Verfügung: „Übernatürliche Eingebungen sind kein valides Testamentsmotiv“, wenn ein selbsternanntes Medium die Finger im Spiel hat. Die Immobilie fiel an die Verwandten – ein Fall, der zeigt, wie schnell spirituelle Überzeugungen zu irdischen Erbstreiten führen.

Besser zum Fachanwalt für Erbrecht
Diese Fälle zeigen: Wer vermeiden will, dass ein Erbfall in denkwürdigen Gerichtsverfahren landet, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.

Bestens beraten.
www.zeitler.law

Rechtsanwalt Dr. iur. Josef Zeitler

Fachanwalt für Erbrecht & Familienrecht

Karl-Marx-Straße 7 - 95444 Bayreuth

    Telefon: 0921/15 13 79-7


    Von red
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