Veröffentlicht am 08.02.2025 07:55

Wo darf ich das Wahlplakat aufhängen?

Foto: Mohr
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Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet vorzeitig am 23. Februar statt. Grund ist die gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024, nachdem die Ampelkoalition am 06. November 2024 zerbrochen war. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier löste den Bundestag am 27. Dezember 2024 auf und setzte den Wahltermin fest. Zur jeder Bundestagswahl gehört auch die typische Wahlwerbung, diese unterliegt klaren Vorschriften, um Sicherheit und Fairness zu gewährleisten. In Bayreuth müssen Parteien bestimmte Regeln beachten, wenn sie Plakate anbringen:

Einschränkungen für Standorte
Plakate sind in bestimmten Bereichen verboten. Dazu zählen Schulen, Rathäuser und Gerichtsgebäude, die politisch neutral bleiben müssen. Auch in der Nähe von Wahllokalen ist Wahlwerbung nicht erlaubt. Falls eine Partei dagegen verstößt, kann die Stadt die Plakate auf deren Kosten entfernen.

Sicherheit im Straßenverkehr
Plakate dürfen den Verkehr nicht beeinträchtigen. Autofahrer müssen freie Sicht auf Verkehrszeichen und Straßenschilder haben. Daher ist Werbung an Ampeln, Ortsschildern, Vorfahrtsschildern oder Fußgängerüberwegen untersagt. Auch an Laternen im Kreuzungsbereich oder in Innenkurven sind Plakate verboten.

Zur Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern müssen Plakate an Straßenlaternen und Masten mindestens in einer Höhe von 2,20 Metern angebracht werden.

Vorgaben für die Plakatierung
In den letzten sechs Wochen vor der Wahl sind pro Partei maximal 200 Einzelplakate im Stadtgebiet erlaubt. Die Größe darf DIN A0 nicht überschreiten. Dreieckständer sind innerhalb des Hohenzollern- und Wittelsbacherrings nicht gestattet, auch nicht in der Fußgängerzone oder an der Zentralen Omnibushaltestelle (ZOH). Plakate dürfen keine amtlichen Verkehrszeichen oder Wegweiser verdecken. Sie müssen stabil befestigt sein, damit sie nicht durch Wind oder Witterung auf die Straße gelangen und den Verkehr behindern. Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Löschwasserstellen müssen freibleiben. Plakate an Bäumen sind verboten.

Die Person oder Partei, die von einem Plakat profitiert, haftet für mögliche Schäden. Falls eine amtliche Anordnung zur Entfernung von Plakaten erfolgt, muss diese unverzüglich befolgt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Geldstrafen nach sich ziehen. Ein Sprecher der Stadt Bayreuth erklärt: „Die Plakate müssen auf einer Mindesthöhe von 2,20 Metern angebracht werden und dürfen die Verkehrsteilnehmer weder gefährden noch deren Sicht behindern. Wie viele übereinander hängen, hängt von der Höhe der Laterne ab, die im Übrigen nicht beschädigt werden darf.“


Von red
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