Veröffentlicht am 01.04.2025 18:30

Wissenschaftlicher Mitarbeiter ausgezeichnet

StM Markus Blume und Ibrahim Yanik bei der Preisverleihung.  (Foto: Rudi Merkl)
StM Markus Blume und Ibrahim Yanik bei der Preisverleihung. (Foto: Rudi Merkl)
StM Markus Blume und Ibrahim Yanik bei der Preisverleihung. (Foto: Rudi Merkl)
StM Markus Blume und Ibrahim Yanik bei der Preisverleihung. (Foto: Rudi Merkl)
StM Markus Blume und Ibrahim Yanik bei der Preisverleihung. (Foto: Rudi Merkl)

Wissenschaftsminister Markus Blume hat Ibrahim Yanik, wissenschaftlichen Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht III der Universität Bayreuth, für seine außergewöhnlichen Leistungen in der Lehre geehrt. Mit dem „Preis für gute Lehre“ würdigt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Arbeit von Lehrpersonen an staatlichen bayerischen Hochschulen.

Ibrahim Yanik ist seit November 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht (Zivilrecht III) der Universität Bayreuth tätig. In dieser Qualifizierungsphase hält er neben seinem Lehrdeputat auch eigenständige Übungen ab. Seine Lehrleistung wird insbesondere aus studentischer Sicht als herausragend bezeichnet. Seine Lehrmethode zeichnet sich durch Fallübungen mit einer gemeinsamen Entwicklung von Lösungen zu vorab zur Verfügung gestellten Fragen aus und ist daher sehr studierendennah. Die Falllösungen werden dabei stark mit juristischer Methode und Systematik erarbeitet, sodass die Studierenden einen aktiven Mehrwert in ihrer Ausbildung erhalten. Ibrahim Yanik hat die Veranstaltung aus eigenem Engagement jenseits seines Lehrdeputats konzipiert und setzt aktiv an Schwachstellen seiner Studierenden an. „Daneben schafft es Herr Yanik, die Studierenden in einer positiven Arbeitsatmosphäre zu fordern und zu fördern und steigert damit den Lernerfolg der Studierenden enorm. Anforderungen werden klar kommuniziert und Herr Yanik wird von den Studierenden als junger und stets engagierter sowie ambitionierter Übungsleiter sehr geschätzt“, heißt es in der Begründung.

Studiendekan Prof. Dr. Christoph Krönke berichtet: „Herrn Yaniks Lehrveranstaltungen zeichnen sich durch eine lockere Grundstimmung aus, die den Studierenden die Möglichkeit gibt, neben dem Erwerb inhaltlichen Wissens und dessen praktischer Anwendung auch Spaß an der juristischen Materie zu haben. Der große Andrang bei Herrn Yaniks Lehrveranstaltungen sowie deren ausnahmslos ausnehmend positiven Evaluationen durch die Studierenden sind insofern nicht überraschend.“

Blume betonte bei der Preisverleihung an die Preisträgerinnen und Preisträger: „Egal ob interaktive Lehrveranstaltungen, eigens produzierte Videopodcasts oder besonders Praxisnähe: Sie sind Vorreiter und Vorbilder – und als Vorzeigekandidaten stehen Sie auch stellvertretend für die hohe Qualität der Lehre unserer rund 63.000 Dozierenden in ganz Bayern. Klar ist: Gute Lehre ist ein Anziehungsfaktor, denn die Studienanfängerinnen und -anfänger schauen bei der Studienortwahl genau hin! Und: Gute Lehre macht den Unterschied. Wer nicht nur Inhalte, sondern auch Begeisterung für ein Fach vermittelt, sorgt dafür, dass aus den Talenten von heute herausragende Expertinnen und Experten von morgen werden. Wir sind stolz und dankbar, dass Sie alle im Freistaat unterrichten.“

Die Nominierung von Ibrahim Yanik erfolgte auf Basis seiner herausragenden Lehrleistung und auf ausdrückliche Empfehlung des Studierendenparlaments. Unterstützt wurde diese Empfehlung durch den Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – Fachbereich Rechtswissenschaft und den Präsidenten der Universität Bayreuth. Yanik ist neben seiner Tätigkeit am Lehrstuhl auch Lehrkraft in der Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung, Mitarbeiter im Rettungsdienst und nebenberufliche Lehrkraft an den Berufsfachschulen für Notfallsanitäter in Bayreuth, Fürth und Lauf an der Pegnitz sowie Fachprüfer für die staatliche Prüfung.

Über den Preis:

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von ihrer Heimathochschule vorgeschlagen. An dieser Entscheidung sind die Studentinnen und Studenten beteiligt. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass die für einen Preis vorgeschlagene Person mindestens zwei Studienjahre hervorragende Leistungen in der Lehre an einer staatlichen Hochschule in Bayern vorweisen kann. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro dotiert.


Von Onlineredaktion
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