Veröffentlicht am 17.02.2025 18:30

Strengere Regeln für Kaminöfen – was jetzt gilt

Foto: Pixabay
Foto: Pixabay
Foto: Pixabay
Foto: Pixabay
Foto: Pixabay

Zum Jahreswechsel 2024/2025 endete die Frist zur Nachrüstung älterer Feuerstätten. Darauf weisen das Klimaschutzmanagement der Stadt Bayreuth und die Verbraucherzentrale Bayern hin. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen nun strengere Grenzwerte einhalten. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen sie jeweils nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen.

Wer seinen Kamin oder Ofen weiterhin betreiben möchte, muss seit Jahresbeginn nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte einhält, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. In der Regel genügt dafür ein entsprechender Nachweis des Herstellers.
Ein Weiterbetrieb ist nur möglich, wenn der eigene Kamin oder Ofen die neuen Grenzwerte einhält oder nach einer Nachrüstung mit einem vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassenen Staubfilter. Nicht nachgerüstete Kamine oder Öfen dürfen nicht mehr betrieben werden.

Eine Nachrüstung kann hohe Kosten verursachen. Vor dem Einbau sollten Nutzer daher prüfen, ob damit der Nachweis für den Weiterbetrieb gemäß Verordnung überhaupt möglich ist und ob ein Austausch sinnvoller wäre. Grenzwerte, Nachrüstung und Außerbetriebnahme kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau.

Wer sich für einen neuen Kamin oder Ofen entscheidet, muss sich über die neuen Vorschriften keine Gedanken machen. Die aktuell im Handel erhältlichen Modelle erfüllen die gesetzlichen Vorschriften. Besonders effizient und emissionsarm sind Modelle mit dem Umweltlabel „Blauer Engel“. Sie sind mit einem Staub- und Feinstaubfilter sowie einer automatischen Luftsteuerung ausgestattet, die für den optimalen Betrieb wichtig ist. Dank höherem Wirkungsgrad und geringerem Brennstoffeinsatz sorgen sie zudem für niedrigere Betriebskosten.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung sieht Ausnahmen für bestimmte Öfen vor. Dazu zählen ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Verordnung entsprechen, und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden. In Immobilien, die keine andere Heizquelle haben, ist der Betrieb ebenfalls weiterhin möglich. Bestandsschutz haben auch Kachelgrundöfen, Badeöfen sowie offene Kamine und Feuerstellen, die nur selten genutzt werden.

Bei Fragen zum Einsatz von Holz als Brennstoff hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.


Von Onlineredaktion
LV
north