Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Daten bei einzelnen, regelmäßig oder auf Anfrage vorgenommenen Datenübermittlungen der Meldebehörde weitergegeben werden, kann dagegen Widerspruch erheben und eine sogenannte Übermittlungssperre eintragen lassen. Darauf weist das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth hin.
Bundeswehr/Personalmanagement: Ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist unter anderem möglich. Die von der Meldebehörde übermittelten Daten dienen dem Versand von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Religionsgemeinschaften:Es kann auch Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft eingelegt werden. Dies verhindert jedoch nicht die Übermittlung von Daten zur Steuererhebung.
Parteien/Wählergruppen:Eine Übermittlungssperre ist auch im Hinblick auf Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen möglich. Sie bezieht sich auf Auskünfte zum Lebensalter, zum Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift. Diese Daten dürfen, falls einer Übermittlung nicht widersprochen wurde, nur in den sechs Monaten vor einer Wahl übermittelt werden. Ein Widerspruch gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Alters-/Ehejubiläen: Ein Widerspruchsrecht besteht zudem für die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen. Der Widerspruch eines Ehegatten gilt dann auch für den anderen Ehegatten. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Adressbuchverlage: Schließlich können Bürgerinnen und Bürger einer Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage widersprechen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden. Auch hier ist die Eintragung einer Übermittlungssperre möglich. Der Widerspruch des Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.
Übermittlungssperren können schriftlich oder mündlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden. Ein Termin bei der Pass- und Meldestelle kann vorab online unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bayreuth/ vereinbart werden. Eine Übermittlungssperre kann aber auch direkt online unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bayreuth/bsp_ewo_uebermittlungssperren eingetragen werden. Zudem liegen Vordrucke im Einwohner- und Wahlamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, aus.
Der Widerspruch gegen eine Datenübermittlung ist an keine Voraussetzungen gebunden und muss nicht begründet werden. Die Einrichtung von Übermittlungssperren sowie deren Aufhebung ist kostenfrei.