Veröffentlicht am 17.04.2025 09:40

Stille Tage rund um Ostern

Foto: Pixabay
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Die Osterzeit bringt nicht nur Feiertage, sondern auch sogenannte stille Tage mit sich. In Bayern gelten Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag als solche. Das bedeutet: Öffentliche Unterhaltung ist nur eingeschränkt erlaubt – besonders an Karfreitag gelten strenge Regeln.

Was sind „stille Tage“?
Laut Bayerischem Feiertagsgesetz sind stille Tage gesetzlich geschützte Zeiten, an denen keine lauten oder fröhlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen – es sei denn, sie passen zum ernsten Charakter des Tages. Dazu zählen unter anderem Aschermittwoch, Allerheiligen oder Totensonntag – aber eben auch die Tage vor Ostern.

Diese Tage stehen nun bevor:
• Gründonnerstag, 17. April: Schutzzeit von 2 bis 24 Uhr

• Karfreitag, 18. April: Schutzzeit von 0 bis 24 Uhr

• Karsamstag, 19. April: Schutzzeit von 0 bis 24 Uhr

Was ist verboten?
• Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen mit ausgelassener Stimmung

• Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken und Gaststätten

• Kinofilme, die nicht dem ernsten Charakter entsprechen

• Am Karfreitag: Jegliche Musik in Lokalen mit Schankbetrieb – ausnahmslos verboten

Was ist erlaubt?
• Veranstaltungen mit stiller, ernster Ausrichtung

• Sportveranstaltungen – außer am Karfreitag

• Interne Firmenfeiern in geschlossenen Räumen, wenn keine Außenwirkung besteht

• Kulturelle Angebote, sofern sie dem Charakter des Tages gerecht werden

Warum diese Regelung?
Karfreitag gilt als der stillste aller Feiertage. Für viele Christen ist er der Tag der Kreuzigung Jesu – ein Tag der Trauer und Einkehr. Auch Gründonnerstag und Karsamstag stimmen auf das Osterfest ein, das am Sonntag folgt. Der Gesetzgeber will mit den stillen Tagen Raum für Besinnung schaffen – unabhängig vom persönlichen Glauben.

Konsequenzen bei Verstößen
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Polizei und Ordnungsämter kontrollieren regelmäßig Clubs, Veranstaltungen und Lokale.

Fazit
Die Tage vor Ostern sind in Bayern keine Zeit für Partys. Wer feiern möchte, sollte sich auf das Osterwochenende freuen. Ab Ostersonntag dürfen Veranstaltungen wieder wie gewohnt stattfinden. Bis dahin gilt: Rücksicht nehmen und Ruhe respektieren.


Von Jessica Mohr
jm
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