BAYREUTH.
Am 15. März wird in Bayern, und somit auch in Bayreuth, gewählt. Die Wahllokale haben jeweils von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In Bayreuth findet allerdings nicht nur die Kommunalwahl statt, sondern auch der Oberbürgermeister/in wird neu gewählt. Erstmals finden die Wahlen zum gleichen Termin statt.
Wählen darf jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ aufgehalten hat.
Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bayreuther Bürgerinnen und Bürger den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin und die Stadtratsmitglieder für eine jeweils sechsjährige Amtsperiode.
Der Stimmzettel für die Stadtratswahl ist hellgrün und ist aufgrund der Vielzahl an Parteien und Wählerinitiativen sehr groß. Der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl ist gelb und deutlich übersichtlicher.
Der Wahlmodus bei der Kommunalwahl in Bayern ist wählerfreundlich. Kumulieren und panaschieren ermöglichen es, dass der Bayreuther Wähler und die Bayreuther Wählerin den Stadtrat quer durch die Parteien zusammenstellen und einzelne Kandidaten bevorzugen können. Kumulieren bedeutet, dass einzelnen Bewerbern eine, zwei oder drei Stimmen gegeben werden dürfen. Aber Vorsicht: Auch Kandidatinnen und Kandidaten, die öfter auf dem Stimmzettel stehen, dürfen nicht mehr als drei Stimmen bekommen. Panaschieren bedeutet wiederum, dass Kandidaten kreuz und quer von allen Listen gewählt werden können und sich der Wähler nicht an bestimmte Listen halten muss.
Aber auch hier ist wieder Vorsicht geboten: Es sollte die Gesamtzahl der Kreuze im Auge behalten werden, denn werden mehr Kreuze gesetzt als erlaubt, ist der Stimmzettel ungültig. Die Gesamtzahl der Kreuze steht oben auf dem Stimmzettel.
Weitere Optionen zur Verteilung der Stimmen ist, beispielsweise eine komplette Liste anzukreuzen, wer mit dem Listenvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zufrieden ist.
Wenn ein Wähler nicht alle Stimmen auf einzelne Kandidaten aufteilen möchte, kann zudem eine Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler beispielsweise noch acht Stimmen „übrig“ hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Durch dieses Verfahren geht keine Stimme verloren.
Wenn mehrere komplette Listen angekreuzt werden, ist der Stimmzettel ungültig.
Stichwahl bei der Oberbürgermeisterwahl?
Bei der Oberbürgermeisterwahl hat nur ein Kandidat gewonnen, wenn dieser mehr als 50 % der Stimmen hat. Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, gibt es am 29. März eine Stichwahl. Bei dieser treten dann die Erst- und Zweitplatzierten gegeneinander an. Die weiteren Bewerber sind dann bereits aus dem Rennen.
Eine andere Möglichkeit ist die Briefwahl. Diese können Bürger in Anspruch nehmen, die nicht vor Ort wählen wollen oder können.
Kommunalwahl in Bayern: Bis wann ist Briefwahl noch möglich?
Die Wahlberechtigung bekommt jeder Bürger / Wahlberechtigten per Post zugeschickt.
Bis spätestens drei Wochen, also bis zum 23. Februar vor der Kommunalwahl hat jeder Wahlberechtigte die Unterlagen im Briefkasten. Dieser Wahlberechtigung ist zudem auch ein Antrag für die Briefwahl beigelegt.
Entscheidet sich ein Bürger für die Briefwahl, hat dieser Zeit seinen Antrag bis zum 13. März bis 15 Uhr bei der Gemeinde einzureichen. Eine spätere Abgabe ist nicht mehr möglich.
Auch eine kurzfristige Briefwahl ist möglich: Der Antrag kann direkt in der Gemeinde beantragt werden und wird dann direkt vor Ort dem Wahlberechtigten ausgehändigt.
Sollten Wähler am Wahltag tatsächlich aufgrund des Corona-Virus erkrankt sein und keine Möglichkeit haben ein Wahllokal aufzusuchen, so können sie trotzdem per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen. Dies ist auch kurzfristig möglich. Die entsprechenden Anträge können Erkrankte im Notfall noch bis um 15 Uhr des Wahltages bei den Gemeinden stellen.
Innenminister Joachim Herrmann sagt dazu: „Derzeit gibt es keinen Anlass, über eine Verschiebung des Wahltermins nachzudenken. Ich rate auch mit Blick auf die Wahlen zu einem besonnenen Umgang. Niemand sollte sich davon abhalten lassen, wählen zu gehen.“