BAYREUTH.
Die Maskenpflicht für Besucher/innen des Neuen Rathauses, des Rathaus II und der Schlossgalerie, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird ab sofort aufgehoben.
Dies gilt auch für die in anderen Gebäuden befindlichen Dienststellen der Stadtverwaltung, wie zum Beispiel das Stadtgartenamt, das Kultur- oder das Sportamt.
Persönliche Vorsprachen und eine Sachbearbeitung sind aber weiterhin nur auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten Termins möglich.