Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen - einschließlich Plätzen und Innenhöfen - keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen.
Diese Regelungen dienen der Vermeidung einer erhöhten Brandgefahr. Raketen, Böller und Funkenflug stellen eine erhebliche Gefahr für die historischen Gebäude dar. Noch immer sind die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden präsent, wie beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regelungen zu halten und zudem mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht.