Veröffentlicht am 07.02.2025 10:52

Alles, was Wähler wissen müssen

Foto: red
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Die Wahl für den 21. Deutschen Bundestag wird am 23. Februar abgehalten. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. In der Stadt Bayreuth gibt es 41 allgemeine Wahlbezirke und 33 Briefwahlbezirke. In den an Wahlberechtigte verschickten Wahlbenachrichtigungen sind Wahlbezirk und Wahlraum eingetragen.

Ein Wahlberechtigter darf nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis er verzeichnet ist. Es ist notwendig, die Wahlbenachrichtigungen und amtliche Ausweise mitzubringen. Amtliche Stimmzettel werden an Wahlberechtigte im Wahlraum ausgegeben.

Jeder Wähler hat eine Erst- und Zweitstimme. Der Stimmzettel hat die Namen der Kandidaten für die Wahl im Wahlkreis und die Namen der Parteien für die Wahl nach Landeslisten.

Wahlberechtigte mit einem Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahlbezirk ihres Wahlkreises oder per Briefwahl wählen. Laut Schätzungen des Wahlamts der Stadt könnten bis zu 35.000 Menschen per Briefwahl abstimmen.

Briefwähler müssen Briefwahlunterlagen anfordern. Diese können per Post mit der Wahlbenachrichtigung oder online auf der Webseite der Stadt Bayreuth oder dem Bürgerserviceportal der Stadt angefragt werden. Ein für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zuständiges Büro wurde im Neuen Rathaus eingerichtet. Hier kann auch direkt gewählt werden. Das Briefwahlbüro ist von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr und am Freitag, 21. Februar, von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Der Wahlbrief muss rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen. Er muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr dort eintreffen. Der Wahlbrief kann auch direkt dort abgegeben werden.


Von red
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