Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen gibt es in Bindlach keine größeren Probleme bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Das ist auch auf die offensive Informationsarbeit der Gemeinde zu diesem Thema zurückzuführen.
Deutlich wurde dies einmal mehr in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag. Einstimmig befürworteten die Räte dabei den Antrag der Regierung von Oberfranken auf den Bau einer neuen Unterkunft direkt beim bestehenden Asylbewerberheim in der St.-Georgen-Straße. Dort sollen bis zu 80 Menschen zusätzlich untergebracht werden.
Eine neue Flüchtlingsunterkunft wird bereits seit circa eineinhalb Jahren in Bindlach diskutiert. Lange hatte man befürchtet, dass das leerstehende Sozialzentrum am Bindlacher Berg von der Bezirksregierung dafür auserkoren werden könnte. Doch diese Lösung ist nun vom Tisch, wie Bürgermeister Christian Brunner (CSU) am Montag betonte.
Dass die Gemeinde einen weiteren Beitrag leisten müsse, sei laut Brunner klar. Glücklicherweise habe man sich aber mit dem Regierungspräsidenten darauf verständigen können, dass keine Asylbewerber am Bindlacher Berg untergebracht werden, was länger im Raum gestanden hatte, jetzt aber verworfen wurde.
Weitaus besser geeignet sei das Grundstück in der St.-Georgen-Straße. Wegen der fußläufigen Nähe zu Nahversorgern und wegern der direkten Anbindung mit dem Stadtbus. Der Gemeinde lag nun der Antrag des Bezirks für den Bau eines „Appartementhauses”, wie es im Bauantrag heißt, mit 80 Plätzen vor. Brunner: „Diese Bezeichnung ist etwas missverständlich. Es soll als Gebäude für Asylbegehrende, nicht als Wohnhaus geführt werden.”
Weil es sich dabei um ein Vorhaben der Regierung von Oberfranken handle, werde der Bezirk auch das Personal vor Ort stellen. Geklärt werden müsse jetzt nur noch die Stellplatzfrage. Der Antrag sehe nämlich nur drei Parkplätze vor.
Weil für eine eventuelle Nachnutzung des Gebäudes eine Nutzungsänderung erforderlich wäre, könne man derzeit laut Bürgermeister nur auf die Garagenstellplatz-Verordnung verweisen. Da gerade einmal fünf Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden könnten, werde man die Zustimmung zum Bauantrag mit diesem und einem weiteren Hinweis, entsprechende Büroräume für das Personal einzuplanen, versehen.