Drei Brötchen für 6,80 - der IT-Mann muss ran

Erst kürzlich im Landkreis Bayreuth passiert: ein Kunde kauft beim Bäcker drei Brötchen, stellt aber erst nach Verlassen des Geschäftsraums fest, dass ihm fünf Euro Wechselgeld fehlen. Benutzt hat er wie jeder Kunde in dieser Filiale den Bezahlautomaten. Hat der möglicherweise nicht richtig herausgegeben? Der Kunde kehrt zurück und fragt an der Theke nach. Das Personal ist freundlich, bittet um die Telefonnummer des Kunden und verspricht, nach Überprüfung des Bezahlautomaten und dessen Buchungen („Wir müssen erst unseren IT-Mann einschalten“) sich sofort zu melden. Eine Stunde später klingelt das Telefon und es gibt eine Überraschung.

Das Wechselgeld hat jetzt ein anderer Kunde

„Wir haben uns die Videoaufnahme angeschaut“, berichtet eine junge Dame. „Und da ist zu sehen, dass Sie zwar das Hartgeld aus der Schale genommen haben, aber den Fünf-Euro-Schein in der anderen Schale für Banknoten vergessen haben.“ Und wo sind die fünf Euro jetzt? „Den hat der nächste Kunde eingesteckt“, bedauert die Stimme am anderen Ende. Wie sieht dieser Kunde aus? „Das darf ich Ihnen leider nicht sagen“, ist die Antwort.

Kompromiss nach Videobeweis

Was machen wir jetzt? Die Dame vom Bäcker schlägt dem staunenden Kunden einfühlsam einen Kompromiss vor, der die Konsequenz durch Zwei teilt. „Sie haben halt vergessen, ihr Wechselgeld richtig zu kontrollieren und wir an der Theke hätten Sie darauf hinweisen müssen, dass es auch eine Schale für Geldscheine gibt und dass Sie da auch nachschauen sollten.“ Und weiter? „Wären Sie einverstanden, wenn wir uns die fünf Euro teilen? Sie könnten den Betrag beim nächsten Einkauf dann einlösen.“ Ergebnis: gar keinen Schaden hat der stille Dieb, den kleinen Schaden hat der kompromissbereite Bäcker, den „großen“ der unaufmerksame Kunde.

Man darf den Fall gern unterschiedlich beurteilen. Ein langes Nachspiel lohnt sich nicht (meint auch der Kunde). Bliebe nur die Frage: wer weiß davon, dass beim Bäcker eine Videokamera alles filmt? Müsste sich da nicht ein Hinweis an der Ladentheke befinden?