OB-Wahl in Bayreuth: Der Ungültigkeitswähler

OB-Wahl in Bayreuth: Der Ungültigkeitswähler (Foto: red)
OB-Wahl in Bayreuth: Der Ungültigkeitswähler (Foto: red)
OB-Wahl in Bayreuth: Der Ungültigkeitswähler (Foto: red)
OB-Wahl in Bayreuth: Der Ungültigkeitswähler (Foto: red)
OB-Wahl in Bayreuth: Der Ungültigkeitswähler (Foto: red)

BAYREUTH. Am vergangenen Mittwoch wurde die Wahl von Thomas Ebersberger zum Oberbürgermeister offiziell bestätigt. 32.614 Bayreuther hatten bei der Stichwahl am 29. März ihre Stimmen abgegeben – davon waren 264 Stimmzettel ungültig, das entspricht einem sehr hohen Wert von 0,8 Prozent.

War das komplizierte Verfahren der Briefwahl für den einen oder anderen Bayreuther zu schwierig? „Nein, daran lag es nicht“, so der städtische Pressesprecher Joachim Oppold auf Nachfrage der Sonntagszeitung. „Bei den fraglichen Stimmzetteln handelte es sich im überwiegenden Fall um solche, die wohl bewusst ungültig gemacht waren, beispielsweise indem kein Kandidat angekreuzt wurde, beide Namen durchgestrichen oder mit Smilies und anderen Kommentaren versehen waren. “

Ein Stimmzettel gilt als ungültig, wenn der Wähler-Wille nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder unzulässige Zusätze, wie kritische Anmerkungen, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl oder Hinweise auf den Wähler auf dem Stimmzettel zu finden sind.

Der Ungültigkeitswähler verändert in der Regel kaum etwas am Ausgang einer Wahl und seine kundgetane Meinung gelangt nicht an die Öffentlichkeit, da die Stimmzettel nach der Wahl unter Verschluss bleiben und den Wahlhelfern bei der Auszählung die Zeit fehlt, um Kommentare zu lesen und auszuwerten.

„Warum so viele Stimmzettel bei der Oberbürgermeister-Stichwahl ungültig abgegeben wurden, können wir letztlich auch nicht vertieft erklären“ so Joachim Oppold.

gmu


Von Jessica Mohr
jm
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