Ende 2024 lebten in Bayern mehr als zwei Millionen Menschen mit einer behördlich anerkannten Behinderung. Davon waren rund 1,2 Millionen Menschen schwerbehindert. Dies entspricht einem Anstieg von fast 20.000 Menschen im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Erst- und Neufeststellungsanträge bei der zuständigen Landesbehörde, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), stieg auf 271.030. „Das ist der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS. „Bei nahezu 90.000 Bürgerinnen und Bürgern wurde erstmals eine Schwerbehinderung anerkannt. Ein Drittel aller Anträge werden inzwischen online gestellt und können dadurch im Regelfall schneller bearbeitet werden.“
Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Die Feststellung dieses GdB erfolgt durch das ZBFS. Mit dieser Feststellung sind verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden, wie beispielsweise Steuerfreibeträge, je nach den Umständen ein früherer abschlagfreier Ruhestand sowie Vergünstigungen und Rabatte.
Die Verteilung der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung auf die Regierungsbezirke für das Jahr 2024 sieht wie folgt aus:
Oberbayern: 375.906
Niederbayern: 120.360
Oberpfalz: 126.756
Oberfranken: 121.793
Mittelfranken: 206.026
Unterfranken: 133.892
Schwaben: 162.770
Den Online-Antrag auf die Feststellung einer Behinderung finden Sie unter https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/. Weiterführende Informationen zum Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht finden Sie auf der Homepage unter https://www.zbfs.bayern.de/.