BAYREUTH. Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden. Der Erhalt und die Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Überleben der Störche. Die Stadtverwaltung bittet auf die Vögel Rücksicht zu nehmen und während der Brutzeit von Anfang April bis Ende August Störungen wie das Abbrennen von Feuerwerken oder Flüge mit einer Drohne in der Nähe von Storchenhorsten zu unterlassen.
Nach einem starken Rückgang des Bestands Ende der 1970er Jahre, hat sich die Population des Weißstorchs in den letzten Jahren wieder deutlich erholt. Seit Jahren brütet ein Storchenpaar wieder regelmäßig in Oberkonnersreuth. 2017 und 2018 flogen jeweils drei Jungstörche aus, in den darauffolgenden drei Jahren waren es sogar jeweils vier junge Störche.
Dennoch gibt es viele Gefahren für den Weißstorch. Viele der bei uns verunglückten Störche kommen durch Stromschlag an den Freileitungs-Masten ums Leben. Auch die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen setzen der Population zu. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Tümpeln oder Wiesengräben und die Regulierung von Flussläufen sowie eine intensive Nutzung von Grünland schmälern das Futterangebot.
Neue Gefahren sind erst in den letzten Jahren hinzugekommen, nämlich zum einen das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe der Horste, zum anderen der Flug mit Drohnen über dem Horst. Ein Feuerwerk in unmittelbarer Umgebung des Storchenhorstes kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion kann der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen.
Im Interesse des Schutzes des Weißstorchs sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit von Anfang April bis Ende August unterlassen werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen.
Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig hiervon sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth.