Veröffentlicht am 25.06.2021 11:53

Lokalnachrichten in Bayreuth: Mehr Schutz für Stalking-Opfer

Lokalnachrichten in Bayreuth: Mehr Schutz für Stalking-Opfer (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Mehr Schutz für Stalking-Opfer (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Mehr Schutz für Stalking-Opfer (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Mehr Schutz für Stalking-Opfer (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Mehr Schutz für Stalking-Opfer (Foto: red)

BAYREUTH.

Der Deutsche Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein strafrechtliches Maßnahmenpaket für einen verbesserten Schutz von Frauen und Kindern verabschiedet. Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert:

„Zum Ende der laufenden Legislaturperiode bringen wir noch einmal ein umfassendes Maßnahmenpaket für einen verbesserten Schutz von Kindern und Frauen auf den Weg. Einen Fokus legen wir dabei auf die Ausweitung des Schutzes für Stalking-Opfer. Unter anderem nehmen wir die typischen Begehungsformen des sogenannten „Cyber-Stalkings“ in den Tatbestand mit auf. Denn Fakt ist: Stalking findet heutzutage in erheblichem Umfang auch im digitalen Raum statt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und ausreichende Rechtssicherheit zu gewährleisten, passen wir unser Strafrecht entsprechend an. Indem wir die Strafbarkeitsschwelle herabsetzen, stärken wir die Position der Opfer zusätzlich.

Eine weitere wesentliche Neuerung besteht schließlich darin, dass sich in Zukunft auch strafbar macht, wer in der Sauna oder im FFK-Bereich heimlich Nacktaufnahmen von einer anderen Person macht. Für uns als Unionsfraktion ist klar: Ein solcher Eingriff in die Intimsphäre ist abscheulich und gehört unter Strafe gestellt! Einen ganz wichtigen Schritt gehen wir auch im Bereich der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch: Die von der Union seit langem geforderte Strafbarkeit im Falle des Besitzes und der Verbreitung von Missbrauchsanleitungen kommt noch in dieser Legislaturperiode! Nach der Neuregelung droht demjenigen, der solche Anleitungen öffentlich verbreitet, dann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer Missbrauchsanleitungen besitzt oder aus dem Internet herunterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.“


Von Jessica Mohr
jm
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