BAYREUTH.
Mit fast einer Milliarde Euro unterstützt die Bundesregierung landwirtschaftliche Betriebe bei der Investition in moderne Technologien zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen. Das Investitionsprogramm Landwirtschaft ist damit eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik.
Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert geht davon aus, dass viele Landwirte die Zeichen der Zeit erkennen und die Antragschance nutzen. „Das Programm ist für alle Landwirte, die die Notwendigkeit von Anpassungsprozessen in der Landwirtschaft erkennen, die mutig sind und das Risiko eingehen, eine spannende Sache.“ Es gehe nicht darum, nur Geld an Landwirte zu verteilen, sondern langfristig im Interesse aller eine nachhaltige und ressourcenschonende Landbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ziel ist es, mittels Technologie eine emissionsärmere Ausbringung von Gülle voranzubringen. „Das Programm ist somit vor allem eine Investition in den Umwelt-, Klima-, Arten- und Naturschutz und damit auch in den Menschenschutz“, sagt Launert. Der Koalitionsausschuss hat im Januar 2020 auf Druck von Markus Söder beschlossen, die Landwirtschaft ab 2021 in diesem Wandel zu fördern.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen. Landwirtschaftliche Primärerzeuger können bis zu 40 Prozent Fördersatz an der förderfähigen Investitionssumme erhalten, kleine gewerbliche Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere gewerbliche Unternehmen bis zu 10 Prozent. Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei zwei Millionen Euro im gesamten Förderzeitraum. Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen auf 200.000 Euro.
„Es wird hier nicht einfach mit der Gießkanne an alle Bauern Geld verteilt, sondern nur die, die Investitionen zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen tätigen, erhalten einen Zuschuss hierzu“, sagt die Bundestagsabgeordnete.
Die Förderung wird von der Landwirtschaftliche Rentenbank bewilligt und ist an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem beantragten Investitionsvolumen, wobei die Darlehenshöhe mindestens 60 Prozent des Investitionsvolumens betragen muss.
Investitionszuschüsse können ab dem 11. Januar 2021 online auf der Website der
beantragt werden.