Am 23. Februar findet die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags statt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Bayreuth kann von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, zu folgenden Zeiten im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306 (barrierefrei erreichbar) eingesehen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 18 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12 Uhr. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 3. Februar, bis spätestens Freitag, 7. Februar, 12 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 236 Bayreuth durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich einen amtlichen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.