Veröffentlicht am 21.03.2025 14:45

60 Millionen Euro Entschädigung für Gewaltopfer

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Im Jahr 2024 hat die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Gewaltopfer in Bayern mit insgesamt rund 60 Millionen Euro entschädigt. „Die Folgen von Gewalttaten sind unterschiedlich und oft vielschichtig. Wer einen wesentlichen und anhaltenden Gesundheitsschaden erlitten hat, kann beim ZBFS einen finanziellen Ausgleich erhalten“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS, die für die Soziale Entschädigung nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Bayern zuständig ist. Im Jahr 2024 wurden bayernweit 1.522 Anträge nach dem SGB XIV gestellt. Für insgesamt 3.090 Leistungsberechtigte wurden rund 60 Millionen Euro (darunter auch Krankenbehandlungs-, Teilhabe- und Pflegeleistungen) ausgezahlt.

„Seit der Einführung der maßgebenden Normen des SGB XIV zum 1. Januar 2024 können nicht nur Opfer physischer, sondern auch schwerwiegender psychischer Gewalt Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben“, fügt Kollmer hinzu. „Es ist wichtig, mit dem ‚Tag der Kriminalitätsopfer‘ auf die Situation der durch Kriminalität geschädigten Menschen aufmerksam zu machen.“

Neben einem finanziellen Ausgleich erhalten berechtigte Gewaltopfer beim ZBFS zudem Begleitung und Unterstützung durch ein Fallmanagement. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten schnelle und möglichst unbürokratische Hilfe, zum Beispiel bei der Ermittlung eines möglichen Hilfebedarfs. Die Traumaambulanzen in Bayern stellen die Soforthilfe für Opfer von Gewalttaten sicher.

Weiterführende Informationen zur Sozialen Entschädigung und Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts sowie den weiteren Aufgaben und Leistungen der Landesbehörde ZBFS finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zbfs.bayern.de.


Von Onlineredaktion
LV
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