Veröffentlicht am 14.03.2024 16:59
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Mit Alkohol auf getuntem Fahrrad in Bayreuth erwischt

Symbolbild: pixabay
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Beamte der Zentralen Einsatzdienste Bayreuth stellten bei einem Autofahrer und Fahrradfahrer Drogentypische Symptome fest und beendeten die Fahrten.

Im Mittwochnachmittag wurde durch Zivilfahnder ein 42 – jähriger Grieche kontrolliert. Die Gespür der Beamten erwies sich als richtig, als bei dem Mann aus Bayreuth bei einer Verkehrskontrolle eine im Fahrzeug versteckte Kleinmenge Crystal aufgefunden werden konnte. Dem nicht genug, stand der Mann auch augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste. Er muss sich nun wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz verantworten und zudem mit einem Fahrverbot rechnen.

Fahrrad mit Handgas: Bayreuther Polizei mit wichtigem Hinweis

Die uniformierte Fahrradstreife der Zentralen Einsatzdienste beanstandete am Mittwochnachmittag einen 20 – jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis, als dieser mit seinem Pedelec in Bayreuth unterwegs war. Bei der Kontrolle konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Zudem gab der Mann aus der Gemeinde Trockau an, Drogen konsumiert zu haben. Nach positivem Drogentest und einem festgestellten Atemalkoholwert von 0,3 Promille musste der Verkehrssündern eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

Damit war die Beanstandung aber noch nicht abgeschlossen, denn bei genauer Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrrad mit Handgas betrieben wurde, was zur Folge hatte, dass die rechtliche Einstufung als Pedelec nicht mehr griff und andere Zulassungsvorschriften anzuwenden waren. Der junge Mann aus der Gemeinde Trockau hätte grundsätzlich das Fahrrad versichern und dazu ein Versicherungskennzeichen anbringen müssen. Jedoch wäre dies nicht möglich gewesen, da für dieses Fahrrad keine Allgemeine Betriebserlaubnis bestand und somit das Fahrrad generell nicht versicherungsfähig ist.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass nicht alle im freien Handel – insbesondere im Internet angebotenen – Elektrofahrräder oder auch E-Scooter mit den gelten Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen sind. Die Polizei rät, sich vom Fachpersonal beim Kauf beraten zu lassen. Von eigenständigen baulichen Veränderungen an Elektrofahrrädern wird eindringlich abgeraten.


Von red
north