Die Stadt Bayreuth arbeitet derzeit an den planungsrechtlichen Grundlagen für ein Kulturquartier zwischen Opernstraße, Münzgasse und Badstraße. Der Stadtrat hat hierfür noch im alten Jahr die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird einschließlich einer Erläuterung der Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung ab Montag, 15. Januar, bis einschließlich 29. Januar auf der Homepage der Stadt unter https://www.o-sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php veröffentlicht.
Der neue Eigentümer des ehemaligen Sparkassenareals an der Opernstraße und Badstraße möchte an diesem zentralen Standort in der östlichen Innenstadt ein neues urbanes Quartier mit den Schwerpunkten Kultur und Wohnen schaffen. Darüber hinaus hat der östlich benachbarte Grundstückseigentümer signalisiert, sich an einer aufeinander abgestimmten Planung und Projektentwicklung für das Quartier zwischen Opernstraße, Badstraße und Münzgasse zu beteiligen.
Der Stadt Bayreuth eröffnet sich damit die Chance, das Areal städtebaulich hochwertig zu gestalten und Nutzungen festzusetzen, die die Innenstadt insgesamt und den kulturellen Schwerpunkt des östlichen Innenstadtgebiets stärken. Bei der Neuplanung des Quartiers zwischen Opernstraße, Münzgasse und Badstraße soll vor allem der besonderen Bedeutung des Standorts in unmittelbarer Nähe zum Weltkulturerbe Markgräfliches Opernhaus und zu anderen bedeutenden Bauwerken wie etwa dem Welterbemuseum im Redoutenhaus, der jüdischen Synagoge sowie weiterer Einzeldenkmäler an der Opernstraße Rechnung getragen werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Dezember vergangenen Jahres das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt.
Stellungnahmen zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollten möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können parallel zur Veröffentlichung im Internet auch beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, die Planung zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Falls eine persönliche Einsichtnahme in die Planung im Neuen Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.