In der Regel muss jeder Urlauber, der in der Region, in der die Touristensteuer erhoben wird, Urlaub macht, die Steuer zahlen. In manchen Ländern gibt es Ausnahmen für Kinder, Senioren oder Personen, die aufgrund eines Krankenbesuchs die Region besuchen.
Die CSU-Stadträte Christian Wedlich und Mirko Matros fordern eine solche Abgabe jetzt auch für Bayreuth. Die Kosten der Stadt stiegen stetig an, was vor allem Bürger und Vereine belaste, heißt es in einem Antrag an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Daher soll eine Tourismusabgabe geprüft werden, bei der private und auswärtige Gäste pro Übernachtung einen Zuschlag zahlen. Diese Einnahmen könnten für die touristische Infrastruktur der Stadt verwendet werden. Nach 512.526 Übernachtungen im Jahr 2023 wurde im August 2024 ein neuer Rekord mit 62.855 Übernachtungen erreicht. Dies unterstreicht das wachsende Interesse an Bayreuth als Reiseziel
Die Bezeichnung der Abgabe variiert je nach Region: Kurtaxe, Ortstaxe, Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder Touristensteuer. Allen gemeinsam ist, dass sie eine Sonderabgabe an die Region darstellen. Sie wird entweder direkt bei der Hotelbuchung oder vor Ort in der Unterkunft erhoben und gilt pro Person und Übernachtung
In vielen Orten erhalten Urlauber dafür eine Gästekarte, die verschiedene Leistungen umfasst, etwa freien Eintritt in Museen, Bibliotheken, WLAN-Hotspots oder die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Höhe der Abgabe variiert je nach Urlaubsort und Saison und wird von Gemeinden, Städten oder Tourismusverbänden festgelegt. In der Regel erscheint die Gebühr als eigener Posten auf der Hotelrechnung. In Garmisch-Partenkirchen werden etwa bis zu 3 Euro pro Person und Tag fällig, auf Rügen maximal 2,80 Euro. In Italien und Spanien kann die Abgabe in der Hochsaison bis zu 5 bzw. 4 Euro betragen