Die Stadt Bayreuth appelliert an die Bürger, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester Vorsicht walten zu lassen. Jährlich ereignen sich leider Unfälle, oft durch Leichtsinn. In der historischen Innenstadt besteht ein Feuerwerksverbot zum Schutz von Menschen und Gebäuden.
Verbotene Bereiche:
- Opernstraße (UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus)
- Friedrichstraße
- Historisches Gassenviertel
- Tierpark Röhrensee, Tierheim und Umweltinformationszentrum Lindenhof
Die Stadt appelliert an die Bürger, auch in der Nähe dieser Orte auf Feuerwerk zu verzichten, um Tiere zu schützen.
Wichtige Regeln:
1. Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden: Diese sind an der Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erkennbar.
2. Vorsicht bei der Handhabung: Feuerwerkskörper sollten nicht in der Hand gehalten oder auf Menschen, Gebäude und Fahrzeuge gerichtet werden.
3. Nur im Freien verwenden: In Wohnhäusern und bei Menschenansammlungen sollte kein Feuerwerk gezündet werden.
4. Sicherheitsabstand einhalten: Es ist wichtig, immer einen ausreichenden Abstand zu wahren.
Besonderheiten beim Verkauf:
- Kategorie I (z. B. Tischfeuerwerk): Ganzjährig erhältlich.
- Kategorie II (z. B. Raketen): Verkauf nur vom 29. bis 31. Dezember. Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren.
Weitere Hinweise: Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Händler müssen den Verkauf von Feuerwerksartikeln beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden.
Mit diesen Regeln hofft die Stadt auf ein sicheres Silvester für alle.