Durch Beamte der Zentralen Einsatzdienste wurden zwei E-Scooter-Fahrer und ein Autofahrer gestoppt und beanstandet.
Jeder von ihnen hatte verbotenerweise Substanzen konsumiert, die eine Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen.
Am frühen Abend kontrollierten Zivilfahnder einen 32-jährigen Bayreuther, der mit seinem E-Scooter in der Innenstadt unterwegs war.
Bereits zu Beginn der Kontrolle stand relativ schnell fest, dass der Fahrzeugführer nicht in der Lage war, Fahrzeuge sicher führen. Der freiwillig durchgeführte Urintest bestätigte den Verdacht. Der Fahrer stand unter dem Einfluss von Methamphetamin, zusätzlich hatte er Alkohol konsumiert. Die Fahrt war somit beendet und der E-Scooter wurde zur Unterbindung weiterer Fahrten sichergestellt. In nüchternem Zustand kann der junge Bayreuther den Scooter bei der Polizei wieder abholen.
Im weiteren Verlauf des Mittwochabends wurden durch Zivilfahnder und uniformierte Beamte der Zentralen Einsatzdienste zwei Verkehrssünder, welche unter Cannabiseinwirkung standen, kontrolliert. Gegen 18 Uhr war die Autofahrt für einen 27-jährigen Bayreuther beendet.
Die Beamten stellten drogentypische Symptome fest. Auf Nachfrage gab der junge Mann an, einen Joint geraucht zu haben. Dies wurde durch einen positiven Urintest bestätigt.
Gegen Mitternacht wurden bei einem E-Scooter-Fahrer ebenfalls die gleichen Anzeichen festgestellt. Der 19-jährige Bayreuther behauptete siegessicher, dass für ihn der Konsum von Cannabis gemäß ausgehändigtem Rezept erlaubt sei. Dies war jedoch nur die halbe Wahrheit, denn das Rezept berechtigt den Teenager nicht, unter Einwirkung von Cannabis am Straßenverkehr teilzunehmen.
Alle drei Männer mussten eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und müssen mit mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen. Im Fall des jungen Mannes, der Methamphetamin konsumierte, wird sogar die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis geprüft.