mit Rechtsanwalt Roman Nolte
mit Rechtsanwalt Roman Nolte
Radfahren ist eine tolle Möglichkeit, umweltfreundlich und gesund unterwegs zu sein. Doch auch auf dem Fahrrad gibt es Regeln, die nicht jeder kennt. Wer gegen diese verstößt, riskiert Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf zwei wichtige Themen: den Gebrauch von Handys während des Radfahrens und das Fahren unter Alkoholeinfluss. Außerdem klären wir, was passiert, wenn es zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Radfahrer kommt, der den Radweg in die falsche Richtung befahren hat.
Handy am Lenker: Gefährlich und teuer
Viele denken, das Handyverbot gilt nur für Autofahrer – weit gefehlt! Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy in der Hand halten. Gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) ist es verboten, ein elektronisches Gerät zu nutzen, wenn man dafür das Gerät in die Hand nehmen muss. Dazu gehört nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von Nachrichten oder das Schauen auf eine Karte. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld von 55 Euro zahlen.
Zudem kann das Handy am Lenker die Reaktionszeit verlängern und zu gefährlichen Situationen führen. Kommt es zu einem Unfall, droht dem Radfahrer sogar eine Mitschuld – selbst wenn der Unfall ursprünglich von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde.
Alkohol und Fahrrad – Das geht nicht immer gut
Auch auf dem Fahrrad gilt: Alkohol kann zum Problem werden. Sogar der Verlust des Führerscheins droht, selbst wenn man gar kein Auto gefahren ist.
Denn wer fahruntüchtig als Radfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar
(§ 316 StGB) und verwirklicht dabei einen sogenannten „Regelfall“, welcher zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
Schon ab 0,3 Promille kann es bei auffälligem Verhalten, wie z.B. Schlingern oder unsicherem Fahren, zu Problemen kommen. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, muss bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen – bekannt als „Idiotentest“.
Befahren des Radwegs in falscher Richtung
Eine häufige Unfallursache ist das Fahren auf dem Radweg in falscher Richtung. Auch wenn der Radweg sicher erscheint, ist das Fahren entgegen der Fahrtrichtung gefährlich und meist verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Kommt es zu einem Unfall mit einem Auto, das beispielsweise aus einer Seitenstraße kommt, trifft oft den Radfahrer eine Mitschuld. Grund hierfür ist der Umstand, dass der Autofahrer nicht mit einem Radfahrer rechnet, der von der „falschen“ Seite kommt. Auch wenn der Pkw-Fahrer die Hauptschuld trägt, kann das Fehlverhalten des Radfahrers dazu führen, dass er sich eine Mitschuld anlasten lassen und damit selbst einen Teil des Schadens übernehmen muss.
Fazit
Ob Handy, Alkohol oder falsches Verhalten auf dem Radweg – wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich stets an die Regeln halten. Damit bewahrt man nicht nur die eigene Sicherheit, sondern schützt auch andere Verkehrsteilnehmer. Verstöße können nicht nur teuer werden, sie haben teilweise auch weitreichende Folgen. Sollten Sie einmal solche Konsequenzen treffen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Tel.: 0921 / 75 66 - 220
Fax: 0 921 / 75 66 - 820
Mail: ra.nolte@fe-ls.de