Am Montag, 11. November, 19 Uhr, lädt Oberbürgermeister Thomas Ebersberger zur Bürgerinnen- und Bürgerversammlung der Stadt Bayreuth ein. Die Versammlung findet in der Ausstellungshalle des Kaninchenzuchtvereins Bayreuth und Umgebung e.V., Hasenweg 2, statt. Bei der Bürgerversammlung haben grundsätzlich nur die Gemeindeeinwohner das Rederecht.
Das umfasst alle Personen, die in der Gemeinde wohnen. Personen, die lediglich Eigentum oder eine gewerbliche Niederlassung in Bayreuth haben, sind nicht berechtigt. Stimmberechtigt sind ferner nur Gemeindebürger, die an den Gemeindewahlen teilnehmen dürfen. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Am Eingang der Versammlung erhalten alle Stimmberechtigten, die ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, zwei Stimmkarten. Die Bürgerversammlung wird gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung einmal jährlich in verschiedenen Stadtteilen abgehalten. Der Oberbürgermeister sowie die Referentinnen und Referenten der Stadtverwaltung stehen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wenn Anliegen oder Anträge eingebracht werden sollen, werden am Einlass Wortmeldebögen verteilt. Diese sollten vollständig und leserlich ausgefüllt werden. Ein Antrag muss so formuliert sein, dass darüber mit „ja“ oder „nein“ abgestimmt werden kann. Die Themen müssen gemeindliche Angelegenheiten betreffen. Weitere Infos zu datenschutzrechtlichen Hinweisen sind auf der Homepage der Stadt www.bayreuth.de zu finden.