Jedes Jahr verändert sich vieles in den unterschiedlichsten Bereichen unseres Lebens. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Mobilität und Verkehr
- Das Deutschland-Ticket wird teurer: Das Monatsticket für den Nah- und Regionalverkehr in Deutschland wird nun 58 Euro statt wie bisher 49 Euro kosten.
- Der CO2-Preis erhöht sich von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. An der Zapfsäule wird sich das mit ca. 3 Cent pro Liter bemerkbar machen, wobei der Preis für Kraftstoff auch von anderen Faktoren wie dem Ölpreis abhängt. Die CO2-Abgabe geht übrigens nicht in den Bundeshaushalt ein, sondern in einen Klima- und Transformationsfonds. Der Begriff „CO2-Steuer” ist deshalb nicht richtig.
- Am 19.1.2025 läuft die Frist für den Führerscheinumtausch ab. Bis dahin sollten alle, die noch gar keinen Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen, einen solchen haben. Autofahrer, deren Kartenführerscheine zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen auch umtauschen, haben dafür aber etwas mehr Zeit. Die Ausstellungsjahre 1999-2001 müssen beispielsweise erst bis zum 19.1.2026 umgetauscht werden.
- In der Kfz-Versicherung ändern sich die Einstufungen bei den Regional- und Typenklassen. Rund fünf Millionen Autofahrer werden dadurch von niedrigeren Kfz-Beiträgen profitieren – für sieben Millionen gibt es eine Erhöhung.
Wohnen
- Der steigende CO2-Preis betrifft auch die Gas- und Heizölpreise: Bei Gas müssen wir mit rund 27 Prozent Preiserhöhung rechnen. Eine Heizöl-Füllung mit 2000 Litern wird 2025 rund 64 Euro mehr Kosten als im Vorjahr. Nicht zuletzt steigt auch die Stromumlage – diese muss aber von den Stromversorgern nicht zwangsläufig an die Stromkunden weitergegeben werden.
- Das Wohngeld steigt, und zwar um 15 Prozent. Durchschnittlich ergibt das bei den zwei Millionen Wohngeld-Beziehern in Deutschland ca. 30 Euro im Monat.
Familie
- Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
- Das Kindergeld soll um 5 Euro pro Kind angehoben werden.
- Von Armut betroffene Familien sollen pro Monat und Kind 5 Euro mehr Kinder-Sofortzuschlag erhalten.
- Die Einkommensgrenze fürs Elterngeld sinkt: Bisher konnten Alleinerziehende und Paare, die bis zu 200.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro.
Arbeit und Rente
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. In der Altenpflege sind die Sätze anders: Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn auf 20,50 Euro pro Stunde; für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
- Die Minijob-Grenze steigt von 538 auf 556 Euro monatlich, die sozialbeitragsfrei verdient werden können.
- Am 14. Januar 2025 geht es mit der Jobcenter-App los. Sie soll viele Erleichterungen im Prozess rund um die Arbeitssuche bringen: Hier soll man Termine vereinbaren sowie Anträge und benötigte Unterlagen hochladen können.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen zum 1.1.2025: In der Rentenversicherung auf monatlich auf 8.050 Euro, in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.512,50 Euro.
- Laut der Deutschen Rentenversicherung kann es 2025 zu einer rund dreieinhalbprozentigen Rentenerhöhung kommen. Die Rentenerhöhung ist allerdings an die Lohnentwicklung gekoppelt und kann erst mit den ersten Konjunkturzahlen im Frühjahr festgelegt werden.
Gesundheit
- Der Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung erhöht sich um rund 0,8 Prozent auf dann 2,5 Prozent. Auch wenn der Zusatzbeitrag vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzt wird, können die Krankenversicherungen diesen selbst bestimmen, ein Vergleich lohnt sich also.
- Die elektronische Patientenakte wird starten. Darin sollen für einen schnelleren Austausch zwischen Ärzten und Kliniken Befunde, Akten und Dokumente gespeichert werden. Mehr dazu lesen Sie auch hier.
- Pflegeleistungen für alle Pflegegrade steigen um rund 4,5 Prozent, auch für Pflegemittel und Pflegesachleistungen.
- Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Zahnärzte bei Füllungen kein Amalgam mehr einsetzen. Die EU-Verordnung soll dazu führen, dass die Umwelt weniger durch Quecksilber belastet wird.
Sonstiges
- Das Briefporto steigt. Bei einem Standardbrief sind es zehn Cent mehr, statt 85 nun 95 Cent.
- Die Bundesregierung will die Recyclingquote bei Altkleidung erhöhen. Deshalb darf alte Kleidung nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden.