Veröffentlicht am 25.07.2019 10:53

Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen zur Auffahrt

Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen zur Auffahrt (Foto: inBayreuth.de)
Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen zur Auffahrt (Foto: inBayreuth.de)
Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen zur Auffahrt (Foto: inBayreuth.de)
Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen zur Auffahrt (Foto: inBayreuth.de)
Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen zur Auffahrt (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH.

Für die Zeit der Bayreuther Festspiele weisen die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken auf die bis Ende August geltenden Sicherheits- und Verkehrsregelungen hin.

Auch in diesem Jahr werden sich die Sicherheitsmaßnahmen für die Aufführungen am Grünen Hügel am Sicherheitskonzept der vergangenen Jahre orientieren. Größere zeitliche Verzögerungen durch Kontrollen blieben in den vergangenen Jahren zwar aus, trotzdem sollten Festspielbesucher und Gäste insbesondere zur Premierenveranstaltung am 25. Juli bereits bei der Anreise mehr Zeit einplanen.

Personenkontrollen durch die Polizei

Neben Zutrittskontrollen zum Festspielhaus durch einen von der Festspiele GmbH beauftragten Sicherheitsdienst, müssen Gäste, die sich rund um das Festspielhaus einfinden, mit polizeilichen Personenkontrollen rechnen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Zuschauer, die sich am Premierentag zur Auffahrt der Ehrengäste und während der Aufführung im weiteren Umfeld des „Königsportals“ (Roter Teppich) aufhalten. Um diese Kontrollen zu vereinfachen und ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, empfiehlt die Oberfränkische Polizei ein amtliches Identitätspapier mitzuführen.

Keine Rucksäcke – Keine gefährlichen Gegenstände

Gleichzeitig weisen die Sicherheitsbehörden darauf hin, dass im genannten Bereich keine Rucksäcke oder größeren Taschen mitgebracht werden dürfen. Personen, die Gegenstände dabei haben, die als Waffe oder Wurfgeschoss Verwendung finden könnten, müssen ebenfalls damit rechnen, dass ihnen der Zutritt zum geschlossenen Sicherheitsbereich von der Polizei versagt wird. Darüber hinaus sollten größere Taschen oder Rucksäcke, die nicht zwingend am Veranstaltungsort benötigt werden, ohnehin zu Hause gelassen werden. Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke und Sitzkissen im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen seit Beginn der Generalproben

Mit Beginn der Generalproben am 19. Juli 2019 wird die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee vor den jeweiligen Aufführungen vollständig für den Straßenverkehr gesperrt. Eine Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße bzw. die Tannhäuserstraße (vom „Grünen Baum“ kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besuchern, die über die Autobahn A9, Ausfahrt Bayreuth-Nord, anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am „Grünen Baum“ abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt. Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von 5 Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze B und E werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt. Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“, beziehungsweise ab Freitag, 26. Juli, auf Parkplatz „A“, gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeit über die Straße „An der Bürgerreuth“ bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen. Taxistandplätze werden am Fuße des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet. Insbesondere am Premierentag, Donnerstag, 25. Juli 2019, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen, gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab Freitag, 19. Juli 2019 und gelten für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten; unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.

Hinweise für Gäste und Besucher des Staatsempfangs am Neuen Schloss

Gäste und Besucher des an die Premierenvorstellung anschließenden Staatsempfangs im Neuen Schloss werden gebeten, die nachfolgenden Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Bereits vor Beginn des Staatsempfangs wird die Ludwigstraße gegen 18 Uhr für den Straßenverkehr gesperrt und eine Zufahrt ist nur noch berechtigten Fahrzeugen vorbehalten. Gleichzeitig gilt für die Ludwigstraße eine umfassende Haltverbotsregelung. Gäste und Besucher, die mit ihrem Fahrzeug anreisen, sollten deshalb auf die übrigen öffentlichen Parkmöglichkeiten im Stadtgebiet ausweichen und dies bei ihrer Anreise bereits einplanen. Darüber hinaus werden Polizeibeamte im Zuschauerbereich vor dem Neuen Schloss ebenfalls Personenkontrollen durchführen. Auch hier dürfen keine Rucksäcke und größeren Taschen oder Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss Verwendung finden könnten, mitgebracht werden.


Von mm
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