Klaus Liebig vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH Schmiedpeunt 1 91257 Pegnitz Internet: www.vfm.de E-Mail: info@vfm.de Tel 09241 484444
Zuchtuntauglichkeitsversicherung Ein Haustier ist viel mehr als nur ein netter Zeitvertreib oder ein Hobby. So gehört das geliebte Tier oft zur Familie und ist aus dem Alltag nicht wegzudenken. Verständlich, wenn man seinen treuen Begleiter bestmöglich absichern möchte. Welche Möglichkeiten es hierzu gibt, möchten wir Ihnen heute kurz aufzeigen: 1. Haftpflichtschutz Kurzum: Eine absolute „Must-Have-Versicherung“. Schließlich ist ein Missgeschick schnell auch durch das Tier verursacht. Über die Privathaftpflichtversicherung sind bereits viele Haustiere versichert. Wer Katzen, Hamster, Meerschweinchen oder Hasen – allesamt sogenannte „zahme Haustiere“, bzw. „gezähmte Kleintiere“ sein Eigen nennt, hat in der Regel bereits Versicherungsschutz über seine private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie etwas exotischere Tiere, wie beispielsweise Schlangen, Leguane, Warane oder Spinnen halten, sollte dies nochmal explizit geklärt werden. Hier empfiehlt es sich auch, auf eine separate Klausel zu achten, wenn das gefährliche Tier auskommt und öffentlich gesucht werden muss. Für stolze Besitzer eines Hundes oder Pferdes ist die separate Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Selbstverständlichkeit. Zum einen bieten Privathaftpflichtversicherungen hier in der Regel keinen Versicherungsschutz und zum anderen gilt für diese privat gehaltenen Tiere (man spricht hier auch von Luxustieren, statt Nutztieren) die sog. Gefährdungshaftung (also der Grundsatz einer verschuldensunabhängigen Haftung durch den Tierhalter). Gute Tierhalterhaftpflichtversicherungen müssen nicht kostspielig sein und bieten sehr weitgehenden Versicherungsschutz für zum Beispiel: Aber auch spezifische Erweiterungen wie der Verzicht auf eine Leinen- und Maulkorbpflicht oder das Reiten und Führen ohne Sattel und Zaumzeug gehören zum Inhalt moderner Versicherungsverträge. 2. Vollkrankenversicherung oder OP-Kostenschutz Diese Art der Absicherung ist relativ jung und ursprünglich durchaus auch belächelt worden, erfreut sich aber mittlerweile immer größer werdenden Beliebtheit. Vereinfacht kann man sagen, dass eine OP-Kostendeckung ähnlich wie eine KFZ-Teilkasko einen Teil möglicher Schäden abdeckt. Die Vollkrankenversicherung wiederum ist der Allrounder und mit einer „Rundum-Sorglos-Vollkasko-Deckung“ im KFZ-Bereich zu vergleichen (stark vereinfacht). Die OP-Kostenversicherung deckt – wie der Name schon sagt – Versicherungsfälle, die mit einer Operation (inkl. Nachsorge) einhergehen, während die Vollkrankenversicherung auch Kosten für normale stationäre und ambulante Heilbehandlungen übernimmt. Letztere ist meist mit zusätzlichen Leistungen versehen wie Zuschüssen für Impfungen, Wurmkuren, Zahnsteinentfernungen. Hierbei ist – unabhängig für welche Vertragsart man sich entscheidet – auf Folgendes zu achten: Konkrete Schadensbeispiele: Das Pferd bekommt eine Kolik aufgrund einer Futterumstellung. Hier muss schnell gehandelt und operiert werden. Die Kosten belaufen sich auf 4.850 Euro. Der Hund zieht sich beim Tollen über die Wiese einen Kreuzbandriss zu. Dieser muss operativ behandelt werden. Die Kosten hierfür können sich auf 2.000 Euro summieren. Die Katze frisst einen nicht verdaubaren Gegenstand. Der Darm wird verletzt und der Fremdkörper muss operativ entfernt werden. Die Kosten für die Darmresektion betragen 2.500 Euro. 3. Spezialschutz für Pferde Neben den beiden genannten Versicherungslösungen gibt es noch viele spezielle Absicherungen aus dem Bereich Tierversicherung. So gibt es zum Beispiel für Pferdebesitzer eine ganze Reihe spezieller Versicherungslösungen: Tierlebensversicherung Leider gibt es immer wieder Fälle, bei denen teure Pferde Opfer von Attacken werden. Eine Tierlebensversicherung kann hier zumindest den finanziellen Schaden auffangen. Diebstahlversicherung Wertvolles zieht Begehrlichkeiten anderer an – so auch im Tierbereich. Nicht selten werden wertvolle Pferde gestohlen. Zuchtuntauglichkeitsversicherung Mit einem Zuchthengst sollen Einkünfte erzielt werden. Auch diese „Fähigkeit“ kann abgesichert werden. Unbrauchbarkeitsdeckung durch Unfall oder Krankheit Sozusagen die „Berufsunfähigkeitsversicherung“ für das Pferd. Wird das Pferd aufgrund Krankheit oder Unfall für das Reiten unbrauchbar, trägt der Versicherer den finanziellen Schaden. Sie sehen, auch die Welt der Versicherungslösungen für Tiere ist vielfältig und eine Absicherung für verschiedene Risikosituationen sollte gut überdacht werden.