Veröffentlicht am 11.09.2024 16:05

Nur wer nichts tut, kann etwas falsch machen!

Freiwilligendienst in der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern.  (Foto: red )
Freiwilligendienst in der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern. (Foto: red )
Freiwilligendienst in der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern. (Foto: red )
Freiwilligendienst in der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern. (Foto: red )
Freiwilligendienst in der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern. (Foto: red )

Bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, ist vielen Menschen unwohl: Sie haben Angst, etwas falsch zu machen.

Zudem gibt es rund um das Thema Erste Hilfe viele Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. „Dabei kann nur derjenige etwas falsch machen, der gar nichts tut“, betont Chris Stöcklein, Leiter der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern in Oberfranken. Doch was ist dran an den Vorurteilen zur Ersten Hilfe, die viele im Kopf haben?

Mythos 1: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, muss sie in die stabile Seitenlage bewegt werden bzw. bei der Wiederbelebung auf den Rücken gelegt werden. Wenn bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände bestehen und eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich ist, sollte diese auch erfolgen, z.B. mit dem Rautek-Rettungsgriff.

Mythos 2: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle – und dafür muss der Helm runter. Außerdem können Menschen im Helm am Erbrochenem ersticken.

Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie z.B. Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht die Lage anders aus.

Mythos 5: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörper in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden. Beim Säugling wird anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken. Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden. Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte regelmäßig seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Im Extremfall kann das Leben retten. Die Johanniter in Oberfranken bilden rund 4000 Teilnehmer pro Jahr in ihren Kursen in Erster Hilfe weiter. Ein Erste-Hilfe-Kurs dauert neun Stunden und kostet 60 Euro. Neben dem Basiskurs bieten die oberfränkischen Johanniter auch weitere Module an, wie etwa Erste Hilfe am Kind oder Outdoor-Erste-Hilfe. Weitere Infos gibt es hier: www.johanniter.de/oberfranken/erste-hilfe


Von red
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