Im Mai 2024 soll der 19-jährige Leon D. seine 18-jährige Ex-Freundin Rebecca S. in Bindlach mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt zu haben. Seit der Tat befindet sich Leon D. in Untersuchungshaft. Der Mordprozess begann vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth, wo Leon D. von seinem Verteidiger Hilmar Lampert vertreten wird.
Am 08. November fiel das Urteil: Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verurteilte Leon D. wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit einer Sicherheitsverwahrung vorbehalten, und die Kosten des Verfahrens und die Auslage der Nebenklage muss er tragen.
In der Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerlein von einem grausamen Verbrechen, das unfassbar bleibe. „Diese Tat lässt sich nicht begreifen“, sagte sie. Das Verbrechen sei von einer Gewalt geprägt, für die es keine angemessene Strafe geben könne. Die Richterin schilderte die Entwicklung der Beziehung zwischen Leon D. und Rebecca S., vom ersten Kennenlernen bis zur Nacht der Tat. Der Angeklagte, so Deyerlein, habe die Trennung von Rebecca nicht akzeptieren können. Seine besitzergreifende und narzisstische Art sowie seine Eifersucht hätten sich im Vorfeld der Tat zunehmend gesteigert, bis er sich entschloss, seine Ex-Freundin zu töten.
Am 22. Mai soll Leon D. den Plan gefasst haben, Rebecca mit einem Messer zu töten. Schon vorher verfasste er dazu eine detaillierte Notiz, in der er beschrieb, wie er die Tat umsetzen und ein Alibi aufbauen wollte. Am 24. Mai postete er ein Foto von sich auf Snapchat, das den Eindruck erwecken sollte, er sei zu Hause. Später an diesem Abend fuhr er jedoch zu Rebeccas Haus, um die Tat zu begehen.
Um 21:57 Uhr klingelte Leon D. an Rebeccas Haustür. Nach einem kurzen Gespräch griff er sie plötzlich an. Mit schwarzen Handschuhen und einem Küchenmesser, dessen Klinge neun Zentimeter lang war, fügte er ihr zahlreiche Stichverletzungen am Oberkörper, Schädel, Rücken und Gesicht zu. Schließlich traf er Rebecca im Hals, wodurch sie gewaltsam und binnen weniger Minuten verstarb. Rebecca hatte kaum eine Chance, sich zu wehren.
Nach der Tat fügte sich Leon D. selbst Verletzungen zu. Anschließend setzte er einen Notruf ab und wurde vor Ort festgenommen.
Die Verhandlung, so die Jugendkammer, habe ein tiefes psychologisches Bild des Angeklagten gezeichnet. Leon D. zeige eine narzisstische Persönlichkeit ohne Empathie, insbesondere gegenüber Rebecca. Er habe stets anderen die Schuld für seine Probleme gegeben, ohne sein eigenes Verhalten zu hinterfragen. Trotz intensiver Untersuchung stellten die Gutachter keine Persönlichkeitsstörung fest, sodass Leon D. strafrechtlich voll verantwortlich ist. Das Gericht entschied, ihn nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, da keine Reifeverzögerung vorliege.
Richterin Deyerlein stellte klar, dass es sich nicht um eine Affekttat handelte, sondern um eine kaltblütig geplante und ausgeführte Tat. Während der gesamten Verhandlung habe Leon D. keine sichtbare Reue gezeigt, sondern vielmehr den Eindruck erweckt, als habe das Verbrechen nie stattgefunden.