Veröffentlicht am 04.12.2023 09:04

„Leicht verdientes Geld”: Gefährliche Jobangebote im Umlauf

Unter anderem das Testen von Apps stuft die Polizei als unseriös ein und ruft zu Misstrauen auf. (Symbolbild: pixabay/PhotoMIX-Company)
Unter anderem das Testen von Apps stuft die Polizei als unseriös ein und ruft zu Misstrauen auf. (Symbolbild: pixabay/PhotoMIX-Company)
Unter anderem das Testen von Apps stuft die Polizei als unseriös ein und ruft zu Misstrauen auf. (Symbolbild: pixabay/PhotoMIX-Company)
Unter anderem das Testen von Apps stuft die Polizei als unseriös ein und ruft zu Misstrauen auf. (Symbolbild: pixabay/PhotoMIX-Company)
Unter anderem das Testen von Apps stuft die Polizei als unseriös ein und ruft zu Misstrauen auf. (Symbolbild: pixabay/PhotoMIX-Company)

Attraktive Jobangebote: Apps testen oder Pakete verpacken, bequem von zuhause aus, leicht verdientes Geld. So ködern Betrüger unbescholtene Bürger und nutzen sie schamlos für ihre kriminellen Machenschaften aus. Am Ende kassieren die Opfer oft selbst eine Strafanzeige, zum Beispiel wegen des Verdachts der Geldwäsche. Die Maschen der Betrüger sind oft nicht leicht zu durchschauen. Zur Veranschaulichung zwei Beispiele:

App-Tester

Eine 22-Jährige aus dem Raum Coburg stieß Mitte September auf der Social-Media-Plattform Instagram auf die Jobanzeige einer Firma. Laut Beschreibung umfasste die Tätigkeit auf 520-Euro-Basis unter anderem das Testen von Apps, bequem und flexibel von zuhause aus. Nach erfolgreicher Bewerbung kontaktierte sie ein Ansprechpartner der Firma, der ihr via WhatsApp unter anderem Aufträge zur Bewertung von Banking-Apps übermittelte. Dabei sollte angeblich der Kundenservice der jeweiligen Bank durch eine Kontoeröffnung getestet werden. Die 22-Jährige führte ihren Auftrag in gutem Glauben und in der Überzeugung aus, dass es sich um Testkonten handelte und die Daten nach den Tests gelöscht würden. Wie sich herausstellte, war sie stattdessen Betrügern auf den Leim gegangen. Diese benutzten die neuen Bankkonten zum Zwecke der Geldwäsche. Als Kontoinhaberin wurde die Dame zur unfreiwilligen Komplizin. Die Kriminalpolizei Coburg ist deshalb gesetzlich zur Strafverfolgung wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen die junge Frau verpflichtet.

Warenagenten

Die Betrüger schalten auch bei dieser Masche seriös wirkende Jobanzeigen, zum Beispiel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworben werden Minijobs als „Verpacker“. Beim Abschließen des Arbeitsvertrages müssen Sie persönliche Daten, wie beispielsweise eine Kopie des Personalausweises, Ihre Steuernummer oder Versicherungsnummern angeben. Die Tätigkeit ist simpel: Sie erhalten Pakete an Ihre Wohnadresse. Diese enthalten meist hochwertige Waren sowie ein bezahltes Versandlabel. Anschließend müssen sie den Inhalt, meist mit Artikeln aus anderen Paketen, neu verpacken und versenden. Häufig gehen diese Pakete ins Ausland, zu den nächsten Warenagenten. Dahinter steckt eine dreiste Betrugsmasche: Die Täter bestellen im Internet hochpreisige Waren auf Ihren Namen und Ihre Adresse. Über mehrere nichtsahnende Warenagenten schleusen die Betrüger die Artikel ins Ausland. Damit ist die Ware verschwunden und die böse Überraschung folgt später: Die Rechnung für die Artikel bekommen nämlich Sie. Der versprochene Lohn bleibt aus. Zu allem Überfluss könnten die Verkäufer Anzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen Sie erstatten. Sollten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Warenagent Gelder über Ihr Konto geflossen sein, besteht zudem der Verdacht der Geldwäsche.

Betrüger nutzen diese Maschen immer wieder. Die Ermittler der oberfränkischen Kriminalpolizei raten deshalb: Wo auch immer Sie solche Jobangebote finden, hinterfragen Sie den Inhalt und die Ernsthaftigkeit. Seien Sie misstrauisch und informieren Sie sich vorab genau über die Jobanbieter.


Von red
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