BAYREUTH. Im Landkreis Bayreuth wurde der Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf Tagen in Folge, vom 23. bis zum 27. April, unterschritten.
Daher ist im Landkreis Bayreuth im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Donnerstag, 29. April, die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum unter der Voraussetzung erlaubt, dass
• die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 qm Verkaufsfläche,
• Kunden nur eingelassen werden dürfen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf
eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen und
• der Betreiber die nach § 2 der 12. BayIfSMV relevanten Kontaktdaten der Kunden erhebt.
red