Die Hälfte der Abgabefrist ist bereits verstrichen. In den ersten zwei Monaten der Frist sind bundesweit schon 5,25 Millionen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ihrer Erklärungspflicht nachgekommen. Auch in Bayern sind bereits über eine Million Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.
Der Zeitraum für die Abgabe der Grundsteuererklärung vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 ist bundeseinheitlich abgestimmt. Es ist erst Halbzeit, das heißt auch, es verbleibt noch genügend Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Nutzen Sie hierfür die Unterstützung der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot. Damit ist die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung schnell erledigt! Zögern Sie nicht und reichen Sie Ihre Grundsteuererklärung möglichst bald ein.
Die Finanzverwaltung muss zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen. Denn die Kommunen benötigen die Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um die ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen.
In den vergangenen Wochen wurden regelmäßig Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge der Anwenderinnen und Anwender aufgegriffen und fachlich geprüft. Diese Verbesserungen stehen nach einem Update aller Grundsteuerformulare seit Ende August in Mein ELSTER zur Verfügung. Selbstverständlich wird auch künftig der Funktionsumfang von ELSTER ständig erweitert und an die Nutzerwünsche angepasst.
In Bayern bestehen drei Möglichkeiten, seine Grundsteuererklärung abzugeben. Das geht
Die Steuerverwaltung kann bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützen.
Falls Sie keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.